Bautzen, DER LANDKREIS

Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten geändert

19.06.2024

Der Kreistag beschloss am 27.05.2024 die Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen. 

Mit der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen erfolgten redaktionelle Korrekturen. 

  • § 4 Absatz 5: Der Bezug zum § 4 wurde in den Bezug zum § 6 geändert.
  • § 5 Absatz 4: Der Bezug zum Absatz 4 wurde in den Bezug zum Absatz 3 geändert. 

Lesen Sie hier die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis Bautzen: