Bautzen, DER LANDKREIS

Sperrung von Reitwegen verlängert

29.05.2024

Vollzug des Sächsischen Waldgesetzes

Allgemeinverfügung vom 01.12.2022 verlängert, Sperrung der Reitwege Klosterberg, Irgersdorf-Sora und Pielitzer Straße aufgehoben

Das Landratsamt Bautzen verlängert die Allgemeinverfügung vom 01.12.2022 mit Änderung vom  26.01.2023 über die Sperrung von Reitwegen im Landkreis Bautzen bis zum 31.05.2026.

Nicht verlängert wird die Sperrung der Reitwege

  • Klosterberg im Bereich der Gemarkung Schmölln (Gemeinde Schmölln-Putzkau),
  • Irgersdorf – Sora auf einem Teilabschnitt im Bereich der Gemarkung Wilthen (Gemeinde Wilthen) sowie
  • der Fernreitweg Pielitzer Straße im Bereich der Gemarkung Pielitz (Gemeinde Kubschütz),

Diese Reitwege dürfen daher ab dem 31.05.2024 weiter genutzt werden. 

Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung wird im Sonderamtsblatt 01/2024 bekannt gegeben.

Hier können Sie die Allgemeinverfügung vom 28.05.2024 zur Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 01.12.2022 im Originalwortlaut einsehen:

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Ausweisung von Reitwegen im Wald" beantworten Ihnen gern Ihre Fragen.

Reitwege im Landkreis Bautzen

Einen Überblick über die ausgewiesenen Reitwege und die derzeit geltenden Sperrungen erhalten Sie im Geoweb des Landkreises Bautzen.