Bautzen, DER LANDKREIS

Umstufung im Gebiet der Gemeinde Neukirch/Lausitz

20.06.2024

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Das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, hat mit Verfügung vom 19.06.2024 den ca. 0,122 km langen südlichen Teilabschnitt der Ortsstraße Nummer 5 der Gemeinde Neukirch/Lausitz (Bahnhofstraße) zwischen der Gabelung südlich der Bahnstrecke und der Gemeindegrenze zu Schmölln-Putzkau zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft. Straßenbaulastträger bleibt die Gemeinde Neukirch/Lausitz. Als Widmungsbeschränkungen wurden verfügt: „nur forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr, Fußgänger und Radfahrer“.

Die Verfügung einschließlich der Karte kann ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt für die Dauer von zwei Wochen vom 26.06.2024 bis 10.07.2024 (Niederlegungsfrist) im Internet unter https://www.landkreis-bautzen.de/auslegung eingesehen werden. Die Widmung wird erst mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist wirksam.   

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen einzulegen.

Ihr Ansprechpartner

Ihre Fragen zur Umstufungsverfügung richten Sie bitte an das Landratsamt Bautzen, Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßenrecht.