Bautzen, DER LANDKREIS

Waldumwandlung in Lauta: Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich

17.09.2024

Die Prüfunterlagen können bis zum 18.10.2024 eingesehen werden.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten

Die Stadtverwaltung Lauta beantragte zur Entwicklung von Bauflächen innerhalb des Bebauungsplangebiets „Gewerbepark Laubusch“ die Genehmigung zur dauernden Waldumwandlung von etwa 0,16 Hektar Waldfläche.

Die beantragte Waldumwandlung steht in einem engen räumlichen Zusammenhang mit einer 2011 genehmigten Waldumwandlungsfläche von 2 Hektar im „Gewerbepark Laubusch“.

Für die Waldumwandlung ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.

Unterlagen können eingesehen werden

Die Prüfunterlagen können während der Öffnungszeiten im Umwelt- und Forstamt des Landratsamtes Bautzen in Kamenz, Macherstraße 55 nach Terminvereinbarung bis zum 18.10.2024 eingesehen werden.

Bekanntmachung über das Ergebnis der Vorprüfung

Hier können Sie den Bekanntmachungstext im Originalwortlaut lesen:

Rechtsgrundlagen

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Mit Ihren Anregungen und Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung „Waldrechtliche Verfahren“.