Bautzen, DER LANDKREIS

Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in Selbstverwaltungsangelegenheiten wird auf die Stadt Wilthen übertagen

02.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Das Landratsamt Bautzen überträgt die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in Selbstverwaltungsangelegenheiten auf die Stadt Wilthen am 24.09.2024

Das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Stadt Wilthen hat mit Bescheid vom 18.09.2024 auf der Grundlage des § 27 Abs. 2 des Sächsischen Justizgesetzes (SächsJG) vom 24. November 2000 (SächsGVBl. S. 482; 2001 S. 704), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 884) geändert worden ist, wie folgt entschieden:

„Die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in Selbstverwaltungsangelegenheiten wird auf die Stadt Wilthen übertragen.“

Die Übertragung wird hiermit bekannt gemacht.