
Verwaltung informiert Kreis-Ausschuss
Gesetzliche Änderungen, die Inflation und der Ukraine-Krieg führen im Landkreis Bautzen zu einer erhöhten finanziellen Belastung für den Haushalt. Zu den wesentlichen Kostentreibern gehören neben den Kosten für Pflege und Eingliederungsleistungen auch die Wohngeldreform des Bundes und die gestiegene Zahl an Zuschüssen für die Erstausstattung von Wohnraum.
Darüber informierte die Kreisverwaltung am 10.03.2025 den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und sorbische Angelegenheiten. Das Haushaltsproblem des Landkreises besteht damit fort. Besonders ab 2027 könnte die finanzielle Situation dazu führen, dass kein Haushalt mehr vorgelegt werden kann.
Am 14.03.2025 gibt es daher ein Krisengespräch mit Ministerpräsident Kretschmer.
Zahl der Wohngeldbezieher hat sich verdoppelt
Durch die Wohngeldreform des Bundes hat sich die Zahl der Wohngeldbezieher im Landkreis Bautzen verdoppelt. Erhielten im Jahr 2022 noch rund 2.900 Menschen im Landkreis Wohngeld, lag diese Zahl 2024 bereits bei rund 5.800.
Die Zahlen umfassen auch die Bezieher von Wohngeld in den Städten Hoyerswerda und Bautzen. Die beiden Städte sind für die Wohngeldanträge ihrer Einwohner selbst zuständig. Während die Zahl der Empfänger in der Stadt Bautzen um rund 104 Prozent anstieg, lag die Steigerung in der Stadt Hoyerswerda bei 71 Prozent.
Im übrigen Kreisgebiet und damit in der Zuständigkeit des Landratsamtes Bautzen stieg die Zahl um 112 Prozent und damit am stärksten. Die Zahl der Anträge liegt noch höher, allerdings werden rund 25 Prozent abgelehnt.
Obwohl sich die Zahl der Anträge mehr als verdoppelt hat, hat das Landratsamt das Personal nur um 20 Prozent aufgestockt. Auch die durch den Landkreis ausgezahlten Beträge haben sich seit 2022 nahezu verdreifacht und lagen 2024 bei mehr als 10 Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum reduzierte sich die Wohngeld-Entlastungsweitergabe des Freistaates Sachsen an den Landkreis um rund 5 Millionen Euro auf rund 2,7 Millionen Euro.
Bei etwa zwei Drittel der Wohngeldbezieher handelt es sich um Rentner. Angestellte stellen aktuell einen Anteil von 17 Prozent, ihr Anteil hat sich mit der Reform um drei Prozent auf 667 Personen (+ 385) erhöht. Indirekt wirkt sich die Wohngeldreform daher auch auf weitere Kostenbereiche des Landkreises aus, da Wohngeldbezieher mit Kindern auch Zugang zu Leistungen nach dem Bildung- und Teilhabe-Gesetz haben und die Elternbeträge für die Kita-Betreuung vom Landkreis übernommen werden.
Verdreifachung der Fälle bei Erstausstattungen für Wohnraum
Bedürftige Menschen, die eine neue oder erstmals eine Wohnung beziehen müssen, haben Anspruch auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung. Der Anspruch bezieht sich auf die komplette oder teilweise Erstausstattung. Die Kosten muss der Landkreis aus eigenen Mittel bestreiten, pro Fall liegen diese Kosten bei rund 1.100 Euro.
Insbesondere durch die schrittweise Anerkennung von Asylbewerbern und Schutzbedürftigen sowie durch den Ukraine-Krieg sind Fallzahlen und Ausgaben seit 2022 deutlich gestiegen. Musste der Landkreis 2021 noch in 233 Fällen Erstausstattungen finanzieren, lag dieser Wert 2023 bereits bei 713 Fällen und ist 2024 auf rund 590 Fälle gesunken. Grund für den Rückgang sind die rückläufigen Flüchtlingszahlen. Die Kosten für den Landkreis versechsfachten sich von 142.000 Euro im Jahr 2021 auf 816.000 Euro im Jahr 2023 und verharrten 2024 mit 650.000 Euro auf einem hohen Niveau.
Sechs Millionen Euro für Ukraine-Hilfe in 2025
Die mit dem Ukraine-Krieg und der Aufnahme von tausenden Ukrainerinnen und Ukrainern entstandenen Kosten für zahlreiche Bereiche der Sozialleistungen tragen ebenfalls zu einem Anstieg der Sozialausgaben im Landkreis Bautzen bei. Die Ausgaben betreffen verschiedene Rechtskreise der Sozialgesetzgebung. Durch die per EU- und Bundestagsbeschlüsse bewirkte sofortige Anerkennung des Flüchtlingsstatus von Ukrainern erhalten diese bei Bedürftigkeit Zugang zu allen Sozialleistungen, die auch Deutschen zur Verfügung stehen.
Neben dem Bürgergeld sind dies auch Ausgaben für die Grundsicherung im Alter, Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Pflege, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, Kosten der Unterkunft, Erstausstattungen von Wohnungen, bei Schwangerschaft und Geburt, Eingliederungsleistungen, die Übernahme von Kita-Elternbeiträgen und Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes, die etwa die Übernahme von Kosten für Kita- und Schulessen, Schulausstattung oder Klassenfahrten ermöglichen.
Einschließlich der Prognose für 2025 belaufen sich die Ausgaben inklusive der dafür notwendigen Personalkosten seit Kriegsbeginn im Februar 2022 auf rund 100 Millionen Euro. Die Kosten werden aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten in großen Teilen durch Bund und Freistaat erstattet. Dennoch verbleibt jedes Jahr ein mittlerer Millionenbetrag beim Landkreis. Für 2025 wird dieser Betrag bei rund sechs Millionen Euro liegen, die dann für andere Ausgaben nicht zur Verfügung stehen.
Haushaltsproblem noch nicht gelöst – Beratung mit Ministerpräsidenten
Nach der Genehmigung des im Dezember 2024 beschlossenen Doppelhaushaltes für 2025/2026 durch die Landesdirektion ist der Landkreis Bautzen für die kommenden beiden Jahre finanziell handlungsfähig. Über die mit der Einigung zum Haushalt verbundenen zusätzlichen Einsparungen von rund 4 Millionen Euro wird der Kreistag auf seiner Sitzung Ende März informiert.
Zu den bereits vollzogenen Sparmaßnahmen zählen unter anderem die Einstellung des Programms „Partnerschaften für Demokratie“ und ein weiterer Einstellungsstopp für die Verwaltung, der keine Neubesetzungen und nur in wenigen Ausnahmefällen Nachbesetzungen für Langzeitkranke, Elternzeit und Verrentung vorsieht.
Dennoch werden in den kommenden beiden Jahren alle Rücklagen des Landkreises aufgebraucht. „Wir haben nur noch wenige Monate bis wir mit der Planung des Haushaltes für 2027 und 2028 starten müssen, bis dahin benötigen wir vom Freistaat Klarheit wie es weitergehen soll“, erklärt der für Finanzen zuständige Beigeordnete Jörg Szewczyk.
Bis Herbst benötige man Klarheit, wie der Freistaat die finanzielle Situation der Landkreise in Sachsen stabilisieren will. „Die laufenden Tarif-Verhandlungen für den Öffentlichen Dienst, der fehlende Haushalt des Freistaates für 2025 und 2026 und damit auch das lange Warten auf das aktuelle Finanz-Ausgleichsgesetz verstärken unsere Sorge, dass wir nach 2026 keine Haushalte mehr aufstellen können", so Szewczyk.
Gemeinsam mit dem Landrat und den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen findet am 14.03.2025 ein Krisengespräch mit Ministerpräsident Michael Kretschmer statt. Dieser hatte zu dem Gespräch aufgrund der Resolution der Fraktionen zum Haushaltsbeschluss eingeladen.
Landrat Udo Witschas: „Unabhängig davon wollen wir mit einem externen Gutachten klären lassen, welche Einsparmöglichkeiten der Landkreis theoretisch noch umsetzen könnte, und den Beweis führen, dass wir durch den Freistaat nicht ausreichend finanziert werden.“ Dazu sei dieser jedoch verfassungsrechtlich verpflichtet. Letztlich werde auch eine Klage gegen den Freistaat vor dem Verfassungsgerichtshof nicht mehr ausgeschlossen.