Vollzug der Wassergesetze
Zentraler Trinkwasseranschluss an die Fernwasserleitung macht Aufhebung möglich
Das Landratsamt Bautzen hat in seiner Funktion als untere Wasserbehörde von Amts wegen die Aufhebung der Trinkwasserschutzgebiete Schwepnitz „Ochsenberg“ (T-5381626) und Schwepnitz „Hoyerswerdaer Straße“ (T-5381513) in der Gemeinde Schwepnitz initiiert und das wasserrechtliche Verfahren gemäß § 121 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz geführt.
Die Wasserfassungen Schwepnitz „Ochsenberg“ und Schwepnitz "Hoyerswerdaer Straße" wurden mit dem zentralen Trinkwasseranschluss der Gemeinde Schwepnitz an die Fernwasserleitung Lipsa-Lomnitz stillgelegt.
Die Kompensation der mit der Außerbetriebnahme der vorgenannten Wasserfassung erforderlichen Trinkwasserversorgungsmenge erfolgt durch die Geschäftsbesorgung der ewag Kamenz.
Demnach ist eine gesetzliche Unterschutzstellung der Wasserfassungen Schwepnitz „Ochsenberg“ und Schwepnitz "Hoyerswerdaer Straße" gemäß § 46 Sächsisches Wassergesetz nicht mehr erforderlich und die zugehörigen Trinkwasserschutzgebiete konnten daher aufgehoben werden.
Inkrafttreten
Die Verordnungen treten am 20. März 2025 in Kraft.
Rechtsverordnungen
Hier können Sie die beiden Rechtsverordnungen des Landratsamtes Bautzen vom 04.03.2025 zur Aufhebung der Trinkwasserschutzgebiete Schwepnitz "Ochsenberg" und Schwepnitz "Hoyerswerdaer Straße" im Originalwortlaut einsehen.
- Trinkwasserschutz: Schutzgebiet Schwepnitz Ochsenberg, Verordnung des Landkreises Bautzen zur Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes barrierearmes Dokument
- Trinkwasserschutz: Schutzgebiet Schwepnitz Hoyerswerdaer Straße, Verordnung des Landkreises Bautzen zur Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes barrierearmes Dokument
Ihre Ansprechpartner
Mit Ihren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten".