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Ausweisung und Überwachung von Wasser­schutzgebieten

gehört zu: Wasser

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 03591 5250-68527

Trinkwasserschutz im Landkreis Bautzen

Das Bild zeigt eine Wasserfassung, davor ein Schild mit dem Hinweis auf das Trinkwasserschutzgebiet, im Hintergrund herbstlicher Wald.
Blick von der Wasserfassung "Neukirch - Georgenbadstraße" in der Gemeinde Neukirch/Lausitz.

Im Landkreis Bautzen wird Trinkwasser ausschließlich aus Grund- und Quellwasserfassungen gewonnen. Um das Grundwasser vor möglichen Verunreinigungen zu schützen, werden die Gebiete zur Wassergewinnung unter besonderen Schutz gestellt. Aufgabe des Landratsamtes Bautzen als untere Wasserbehörde ist es, Trinkwasserschutzgebiete in förmlichen Verfahren auszuweisen und zu überwachen.

Die Bereitstellung sauberen Trinkwassers ist ein bedeutender Beitrag zur Bevölkerungsgesundheit. Die Wasserversorgung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Trinkwasserschutzgebiete im Geoweb des Landkreises Bautzen

Wo Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen wurden, können Sie sich in der Karte des Geowebs anschauen

  • zum Geoweb Sehen Sie hier die Trinkwasserschutzgebiete für Grundwasserfassungen im Landkreis Bautzen.

Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der unteren Wasserbehörde im gebietsbezogenen Gewässerschutz sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Sächsische Wassergesetz und die Trinkwasserverordnung.

Die technischen Regelwerke, welche bei der Arbeit der unteren Wasserbehörde im Zusammenhang mit der öffentlichen Wasserversorgung zu beachten sind setzen sich aus den Regelwerken des DVGW und des DIN zusammen.

  • https://www.dvgw-regelwerk.de Die technischen Regeln von DVGW und DIN zu Wasserversorgungsanlagen sind zusammen abrufbar auf der Seite des DVGW-Regelwerkes.