Dienstleistungen und Ämter
Sachgebiet

Wasser

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Sachgebietsleiter

Harald Geyer
 03591 5251-68500
 03591 5250-68500

Im Freistaat Sachsen ist geregelt, dass die Landkreise die Aufgaben der unteren Wasserbehörde erfüllen. Die Wasserbehörden vollziehen das Wasserhaushaltsgesetz, das Sächsische Wassergesetz und die zugehörigen Rechtsverordnungen in den Bereichen

  • Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Schutz von Grund- und Oberflächenwasser

Das Sachgebiet Wasser, als untere Wasserbehörde, erlaubt Gewässerbenutzungen, genehmigt wasserwirtschaftliche Anlagen und bauliche Anlagen an Gewässern, und nimmt außerdem Aufgaben in der Gewässeraufsicht und in der Gefahrenabwehr wahr.

Das Thema Wasser beim Freistaat Sachsen

  • www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser Im Wasserwirtschaftsportal des Freistaates Sachsen finden Sie weiterführende, rechtliche und fachliche Informationen zu sämtlichen Themen mit Wasserbezug im Freistaat Sachsen.
  • www.smul.sachsen.de/ltv Auf den Seiten der Landestalsperrenverwaltung Sachsen finden Sie Informationen zu den Themen Gewässerunterhaltung, Gewässerausbau und Hochwasserschutz

Das Thema Wasser beim Bund

Weitere Informationen bei ausgewählten Fachvereinigungen

  • de.dwa.de Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall informiert zu den Themen Abwasserbehandlung, Gewässerbewirtschaftung und Wasserbau.
  • www.dvgw.de/themen/wasser Beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches finden Sie fachliche Informationen rund um das Thema Trinkwasser.
  • www.bdz-infrastruktur.de Das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Infrastruktur informiert über Kleinkläranlagen, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung und Hochwassereigenvorsorge