Bautzen, DER LANDKREIS

Abfallentsorgung im Winter - Wie Sie sich Ärger ersparen können

Vor einer Hausmauer stehen verschiedene tief verschneite Mülltonnen
26.11.2024

Tipps für die Tonnen: Abfallentsorgung bei Schnee und Frost

Frostfrei lagern, Tonnen mit genügend Freiraum aufstellen, Straßen abstumpfen

Vier bis zum oberen Drittel eingeschneite Abfalltonnen, auf den Deckeln große Schneehauben
Hier hat der Entsorgungsdienst keine Chance: Eingeschneite Abfallbehälter können nicht entleert werden.

Bei Frost, vor allem aber bei Schnee und Eis ist die Entsorgung Ihrer Abfälle eine Herausforderung. Das Abfallamt gibt Ihnen Tipps, wie Sie den Müllmännern helfen können und sich selbst damit auch Ärger sparen können:

Abfälle frostfrei lagern

  • Bewahren Sie Ihre Abfallbehälter möglichst an einem frostfreien Ort auf und stellen Sie sie erst kurz vor der Entsorgung bereit, damit die Abfälle nicht festfrieren.
  • Stampfen oder pressen Sie Abfälle nicht in die Tonnen ein.
  • Wickeln Sie feuchte Abfälle in Zeitungspapier. Das verhindert das Festfrieren.
  • Trennen Sie Ihre Abfälle ordnungsgemäß.

Ist Ihr Abfall doch einmal festgefroren, lösen Sie ihn bitte vor der Entleerung vorsichtig von den Behälterwänden. Das geht beispielsweise mit einem Spaten oder ähnlichem. Achten Sie darauf, den Behälter nicht zu beschädigen.

Abfallbehälter dort bereitstellen, wo die Entsorgungsfahrzeuge gut heranfahren können

Mitunter hilft schon ein wenig Rücksicht: Überlegen Sie bitte beim Bereitstellen der Tonnen, ob die Stelle wirklich problemlos vom Entsorgungsfahrzeug erreicht und ob Ihre Tonne vom Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens ohne Probleme entleert werden kann.

Abfallsäcke als Notbehelf nutzen

  • Warten Sie auf den nächsten Entsorgungstermin, wenn Ihr Abfallbehälter nicht geleert werden konnte.
  • Lagern Sie Ihre Abfälle notfalls in einem Abfallsack. Den Sack können Sie zum nächsten Entsorgungstermin neben Ihre Tonne stellen. Kleben Sie dann bitte eine Gebührenmarke auf den Abfallsack. Die Gebührenmarke erhalten Sie im Landratsamt oder in Ihrer Gemeindeverwaltung.

Bitte denken Sie auch daran:

Ein Entsorgungsfahrzeug ist wegen der Kipptechnik am Fahrzeug schwerer und größer als andere LKW. Es hat einen anderen Schwerpunkt und darf nicht rückwärts fahren. Im Winter kann es nicht durch Straßen fahren, durch die beispielsweise Möbelwagen oder Öltankfahrzeuge noch durchkommen.

Weil Entsorgungsfahrzeuge an jedem Grundstück neu halten und anfahren müssen, haben sie bei glatten Straßen häufiger Probleme als andere Fahrzeuge. Ein rutschendes Entsorgungsfahrzeug kann an Grundstücken oder anderen Fahrzeugen Schäden verursachen.

Die Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen sind bestrebt, die Abfallbehälter immer vollständig zu leeren. Wenn jedoch die Tonne aufgrund von eingestampften oder festgefrorenen Abfällen nicht oder nicht vollständig entleert werden kann, bleibt der Abfall in der Tonne. Die Teilentleerung müssen Sie dennoch bezahlen.