Bautzen, DER LANDKREIS

Katalog der meldepflichtigen Krankheiten aktualisiert

ein Mann desinfiziert sich dei Hände
29.08.2024

Sächsische Infektionsschutz-Meldeverordnung wurde neu gefasst

Seit dem 20. Juli 2024 gilt eine neue Fassung der Sächsischen Infektionsschutz-Meldeverordnung. Diese Verordnung regelt, welche ansteckenden Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Hier sind die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

Neu hinzugekommen

  • Krätze (Skabies): Ärzte müssen ab sofort Erkrankungen und Todesfälle melden.

Weggefallen

  • Scharlach: Einzelne Erkrankungen müssen nicht mehr gemeldet werden. Nur Todesfälle sind weiterhin meldepflichtig.
  • Hirnhautentzündung (Meningitis) und Gehirnentzündung (Enzephalitis): Diese müssen nicht mehr gesondert gemeldet werden. Es gelten aber weiterhin die Meldepflichten für bestimmte Erreger dieser Krankheiten.

Mehr zum Thema

Lesen Sie direkt in der Verordnung oder auf der Seite des Robert-Koch-Institutes weiter: