Vollzug des Sächsischen Wassergesetzes
Neue Rechtsverordnung erlassen
Für die neu errichtete und aus einem Versorgungsbrunnen bestehende Trinkwassergewinnungsanlage Döbra-Milstrich wird erstmalig ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt. Das Trinkwassergewinnungsgebiet dient der langfristigen Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch die Anlagenbetreiberin und Begünstigte des Wasserschutzgebietes der ewag kamenz Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz.
Das Trinkwasserschutzgebiet betrifft die Territorien der Gemarkungen Deutschbaselitz, Zschornau, Schiedel der Stadt Kamenz, die Gemarkung Milstrich der Gemeinde Oßling sowie die Gemarkung Piskowitz der Gemeinde Nebelschütz. Der genaue Verlauf der Grenzen des Trinkwasserschutzgebietes und seiner Schutzzonen 1, 2 und 3 ergibt sich aus der zur Verordnung zugehörigen Karte im Maßstab 1:15.000.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 4. Juli 2024 in Kraft.
Rechtsverordnung
Hier können Sie die Rechtsverordnung des Landratsamtes Bautzen vom 01.07.2024 zur Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes "Döbra-Milstrich" sowie die dazugehörige Karte einschließlich der Begründung einsehen. Die Karte ist nicht barrierefrei. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung brauchen.
- Trinkwasserschutz: Schutzgebiet "Döbra-Milstrich", Verordnung des Landkreises Bautzen zur Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes barrierearmes Dokument
- Trinkwasserschutz: Schutzgebiet "Döbra-Milstrich", Trinkwasserschutz: Schutzgebiet "Ohorn-Luchsenburg", Verordnung des Landkreises Bautzen zur Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes, Anlage (Karte) nicht barrierefrei
- Trinkwasserschutz: Schutzgebiet "Döbra-Milstrich", Verordnung des Landkreises Bautzen zur Neuausweisung des Trinkwasserschutzgebietes, Begründung barrierearmes Dokument
Ihre Ansprechpartner
Mit Ihren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten".