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Anerkennung einer Verpflichtungserklärung

gehört zu: Ausländerrecht

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Fällt der Auszahltag für Geldleistungen auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag, ist von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bitte wenden Sie sich an

Bereich Ausländerrecht
 03591 5251-34444
 03591 5250-34444

Die Auslandsvertretung verlangt in der Regel eine Verpflichtungserklärung (auch Einladung genannt) für die Erteilung eines Visums, wenn der Besucher nicht nachweisen kann, dass er seinen Aufenthalt in Deutschland mit eigenen Mitteln finanzieren kann.

Als Gastgeber können Sie sich in diesem Fall verpflichten, für die Kosten des Aufenthalts Ihrer Besucher aufzukommen. Dazu gehören auch

  • die Kosten für eine Krankenbehandlung
  • die Kosten für eine eventuelle Rückführung in das Heimatland.

Das Landratsamt Bautzen prüft, ob Sie als Gastgeber in der Lage sind, für die Kosten des Aufenthaltes Ihrer Besucher aufzukommen. Wenn dies der Fall ist, kann die Verpflichtungserklärung anerkannt und ausgehändigt werden. Das Dokument senden Sie dann an Ihren Besucher.

Diese Angaben und Unterlagen werden für die Anerkennung einer Verpflichtungserklärung benötigt:

  • Ihr Personalausweis oder Reisepass,
  • Ihr Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis zu Wohnraum,
  • eine erweiterte Meldebescheinigung,
  • Bezeichnung Ihres aktuellen Berufes sowie Arbeitgeber,
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder ein Nachweis über Arbeitslosengeld oder den Rentenbescheid (auch von Ehegatten und Angehörigen in der Haushaltsgemeinschaft),
  • bei Selbstständigen ein Schreiben vom Steuerberater, welches das monatliche bereinigte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate konkret mit den Abzügen der Krankenversicherung enthält. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) kann nicht verwendet werden.

Hinweis zum Einkommen

Ist Ihr Einkommen zur Anerkennung einer Verpflichtungserklärung nicht ausreichend, so können Sie eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Die Anerkennung und Aushändigung der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich, wenn Sie als Gastgeber öffentliche Leistungen beziehen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungen).

Der Einladende muss außerdem diese Informationen zu seinem Besucher angeben:  

  • Name, Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Reisepassnummer,
  • Heimatadresse,
  • Tag der Einreise / voraussichtliche Aufenthaltsdauer,
  • Verwandtschaftsverhältnis.

Sie können alle benötigten Angaben digital übermitteln.

Nutzen Sie dazu bitte den Online-Assistenten über folgenden Weblink:

Die Anerkennung der Verpflichtungserklärung kostet 29,00 Euro. Der Betrag ist auch dann zu zahlen, wenn die Verpflichtungserklärung nicht ausgehändigt werden kann.

Nachdem die Unterlagen an uns abgesendet wurden, können Sie einen Termin zur Anerkennung und Aushändigung der Verpflichtungserklärung anfragen. Für Ihre Terminanfrage nutzen Sie bitte folgenden Weblink: