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Dienstleistung

Ansprechpartner zu Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Fällt der Auszahltag für Geldleistungen auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag, ist von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bitte wenden Sie sich an

Integrationsteam im Ausländeramt
 03591 5251-34444
 03591 5250-34444

Gemäß § 5 Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen Asylbewerbern soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden.

Die Tätigkeiten dienen dem Gemeinwohl. Sie sind zeitlich und räumlich so gestaltet, dass sie von den Asylbewerbern stundenweise ausgeführt werden können und zumutbar sind. Der Einsatzort soll am Wohnort (fußläufig) erfolgen.

Die Ausübung von Arbeitsgelegenheiten sind kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Bei dieser Beschäftigungsart wird keine gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung gezahlt. Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 Euro pro Stunde.

Gemäß Asylbewerberleistungsgesetz können Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ohne Anspruchseinschränkung teilnehmen. Personen mit Aufenthaltserlaubnis dürfen nicht in eine Arbeitsgelegenheit für Asylbewerber eingegliedert werden.

Arbeitsgelegenheiten können angeboten werden durch:

  • staatliche oder kommunale Träger
  • gemeinnützige Organisationen oder Vereine.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Online-Formular.

  • Integration: Antrag zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz Onlineformular
  • Das Ausländeramt prüft die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen der Asylbewerber. Sind die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, werden die Kandidaten durch das Ausländeramt informiert und per Bescheid einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen. Die Teilnehmer werden vom Träger der Arbeitsgelegenheit begleitet und über die genaue Tätigkeit und die Arbeitszeiten informiert.

    Sie haben weitere Fragen oder benötigen eine Beratung zu einem Konzept zu Arbeitsgelegenheiten?

    Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.