Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Aufenthalts­gestattung und Duldung

Kontakt & Öffnungszeiten

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Fällt der Auszahltag für Geldleistungen auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag, ist von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bitte wenden Sie sich an

Bereich Asylrecht
 03591 5251-34444
 03591 5250-34444

Nutzen Sie bitte unser Online-Formular, um einen Termin für Ihr Anliegen zu vereinbaren.

Bei Fragen oder Anliegen, die Sie nicht im Online-Formular finden, schreiben Sie uns eine E-Mail. Geben Sie dabei bitte Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen und Ihr Geburtsdatum an.

  • Termin-Assistent des Sachgebietes Ausländerrecht Hierüber können Sie einen Termin zur Anerkennung der Verpflichtungserklärung und zum Abholen eines Aufenthaltstitels anfragen.
  • Eine Aufenthaltsgestattung ist kostenfrei.

    Die Aussetzung einer Abschiebung (Duldung) kostet:

    • nur als Klebeetikett 58,00 Euro
    • mit Trägervordruck 62,00 Euro

    Die Erneuerung einer Duldung kostet:

    • nur als Klebeetikett 33,00 Euro
    • mit Trägervordruck  37,00 Euro

    Die Aufhebung oder die Änderung einer Auflage in der Duldung kostet 50,00 Euro.

    Von den Kosten können in der Regel folgende Personengruppen befreit werden:

    • Asylberechtigte
    • Resettlement-Flüchtlinge
    • sonstige ausländische Flüchtlinge oder subsidiär schutzberechtigte Ausländer
    • Leistungsbezieher nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch oder dem  Asylbewerberleistungsgesetz.

    Um ein Chancen-Aufenthaltsrecht für 18 Monate zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten sind:

    • Sie sind im Besitz einer Duldung 
    • Sie hielten sich zum Stichtag 31.10.2022 mindestens 5 Jahre ununterbrochen  im Bundesgebiet auf 
    • Sie blieben straffrei
    • Sie haben keine vorsätzlich falschen Angaben zu Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit gemacht, die eine Abschiebung verhindern
    • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

    Für den Antrag nutzen Sie bitte das Formular auf dieser Seite.

    Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht besteht die Möglichkeit, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen.