Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen

gehört zu: Ausländerrecht

Aktuelles

10.12.2024

Nachricht an Herrn Enea Papri

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
22.11.2024

Landkreisverwaltung bleibt am 23. Dezember geschlossen

Publikationen

Kontakt & Öffnungszeiten

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02625 Bautzen
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Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Fr: für Besucher geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Fällt der Auszahltag für Geldleistungen auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag, ist von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bite wenden Sie sich an

Service Ausländeramt
 03591 5251-34444
 03591 5250-34444

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind Ausweisung oder Abschiebung.

Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel vorliegen haben, sind verpflichtet, das Bundesgebiet zu verlassen. Kommen diese der Verpflichtung nicht nach, können sie durch das Ausländeramt ausgewiesen oder auch abgeschoben werden. 

Das Landratsamt Bautzen bietet Beratung und Unterstützung an, wenn Ausländer freiwillig ausreisen möchten.