Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

gehört zu: Geschäftsstelle Gutachterausschuss

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
22.11.2024

Das Landratsamt Bautzen bleibt in diesem Jahr am 23. Dezember für den Publikumsverkehr geschlossen.

Am 27. und 30. Dezember sind alle Ämter, einschließlich der Bürgerämter, Kfz-Zulassungsstellen und Fahrerlaubnisstellen, von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. 

Formulare

Publikationen

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Bereich Bautzen

Ansprechpartnerin

Manuela Schlosser
 03591 5251-62124
 03591 5250-62124

Bereich Hoyerswerda

Ansprechpartnerin

Jenny Rohloff
 03591 5251-62127
 03591 5250-62127

Bereich Kamenz

Ansprechpartner

Diana Scheunemann
 03591 5251-62123
 03591 5250-62123

Bereich Radeberg

Ansprechpartnerin

Manuela Schlosser
 03591 5251-62124
 03591 5250-62124

Wohnungs- und Teileigentum im gesamten Landkreis

Ansprechpartnerin

Anja Bredenkamp
 03591 5251-62121
 03591 5250-62121

Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss teilte den Landkreis Bautzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in die Bereiche Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz und Radeberg. Zu welchem Bereich Ihre Gemeinde gehört, sehen Sie im Geoweb.

  • zum Geoweb Bereiche der Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Geoweb anzeigen

Nach § 195 Baugesetzbuch sind die Notare verpflichtet, dem Gutachterausschuss für seinen Zuständigkeitsbereich Abschriften von beurkundeten Kauf-, Tausch- und Überlassungsverträgen zu übersenden. Die Verträge werden in der Geschäftsstelle Gutachterausschuss ausgewertet und bilden die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten.

Bei Nachweis des berechtigten Interesses (nach § 10 der Sächsischen Gutachterverordnung) gibt die Geschäftsstelle Gutachterausschuss schriftliche Auskunft aus der Kaufpreissammlung. Berechtigt sind

  • Behörden im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • durch Gerichte beauftragte Sachverständige
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Hierbei werden dem Antragsteller anonymisierte Angaben aus Vergleichskauffällen unter strenger Einhaltung des Datenschutzes mitgeteilt.

Der Antrag auf Auskunft muss schriftlich bei der Geschäftsstelle Gutachterausschuss eingereicht werden.

Mehr zu Bodenrichtwerten

Ja, die Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Bautzen.

  • Kostensatzung, Lesefassung pdf | 0,72 MB barrierearmes Dokument