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Dienstleistung

Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Bitte reservieren Sie sich online einen Termin

Ansprechpartnerin

Gabriele Hergesell
 03591 5251-62062
 03591 5251-62099

Reservieren Sie sich unter diesem Link einen Termin für die Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster:

Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Behörden des Freistaates Sachsen, zum Beispiel:

  • bei der unteren Vermessungsbehörde (Landkreise und Kreisfreie Städte)
  • beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen
  • bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren

Darüber hinaus bieten auch kommerzielle Dienstleister Auszüge aus dem Liegenschaftskataster kostenpflichtig an. Die Kosten setzen sich normalerweise aus den gesetzlichen Gebühren und aus Servicekosten zusammen.

Beim Landratsamt Bautzen erhalten Sie die Auszüge für das Gebiet des Landkreises Bautzen.

Sie können den Antrag mit dem Onlineformular stellen, formlos per E-Mail, per Fax oder per Post.
Weiterhin ist eine Abholung vor Ort zu unseren Öffnungszeiten möglich. Hier entfällt die schriftliche Antragstellung.

Bitte teilen Sie uns folgende Angaben in Ihrem Antrag mit:

  • Ihre Kontaktdaten (Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen)
  • Gebietsabgrenzung (Flurstück/e, Gemarkung/en, Gemeinde)
  • Format der Übermittlung (analoges oder digitales Format sowie Datenformat)
  • Verwendungszweck
  • Maßstab (wenn erforderlich)

Nach Abschluss der Bearbeitung senden wir Ihnen die beantragen Unterlagen sowie einen Kostenbescheid in Höhe der anfallenden Gebühren zu.

Welche Kosten fallen für Sie an?

Auszug aus der Liegenschaftskarte

Die Gebühren werden inklusive Mehrwertsteuer, pro Blatt und für farbige und schwarz-weiße Auszüge gleich berechnet. Die Bereitstellung kann in Papierform oder als PDF-Datei erfolgen. 

Es gibt keine Gebührenunterschiede zwischen Papierauszug und PDF-Datei. Bei Papierauszügen kommen jedoch Porto- und Verpackungskosten hinzu.

Formate Gebühr inklusive 19% Umsatzsteuer
DIN A4 23,80 Euro
DIN A3 23,80 Euro
DIN A2 47,60 Euro
DIN A1 47,60 Euro
DIN A0 47,60 Euro


Digitale Daten

Die Gebühren werden je Replikation und nach individuellem antragsbezogenem Bearbeitungsaufwand berechnet.

Datenformate Gebühr
NAS, DXF, GeoTIFF, Shape, CSV ab 25,00 Euro bis 500,00 Euro

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Kostenerhebung ist die Sächsische Vermessungskostenverordnung.

Liegenschaftskarte

Darstellung einer Liegenschaftskarte als Muster
Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch als Flurkarte, Lageplan, Katasterkarte, Katasterauszug bezeichnet)  ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Darin werden die Flurstücke mit Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, Gebäuden und Nutzungsarten maßstäblich dargestellt.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden als Präsentationsausgaben bereitgestellt. Diese Auszüge gibt es in analoger Form (als gedrucktes Dokument) oder in digitaler Form (in verschiedenen Datenformaten). Die Auszüge basieren auf der Dokumentation der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Modellierung der Daten des amtlichen Vermessungswesens als Liegenschaftskarte oder Liegenschaftsbeschreibung.

Flurstücksnachweis

Darstellung eines Flurstücksnachweises ohne Bodenschätzung als Muster
Flurstücksnachweis ohne Bodenschätzung

Der Flurstücksnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten für jeweils ein Flurstück (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung).

Darstellung eines Flurstücksnachweises mit Bodenschätzung als Muster
Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung

Flurstücks- und Eigentumsnachweis

Darstellung eines Flurstücks- und Eigentumsnachweises ohne Bodenschätzung als Muster
Flurstücks- und Eigentumsnachweis ohne Bodenschätzung

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte für jeweils ein Flurstück.

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung enthält – sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist – zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile.

Die Auszüge werden an Eigentümer der Flurstücke ausgegeben, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen.

Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Der Nachweis ist möglich durch:

  • Eintrag als Eigentümer im Grundbuch
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Bevollmächtigung
Darstellung eines Flurstücks- und Eigentumsnachweises mit Bodenschätzung als Muster
Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung

Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken (Bauwerberliste)

Darstellung eines Flurstücks- und Eigentumsnachweises mit Angaben zu benachbarten Flurstücken als Muster
Bauwerberliste

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken enthält für jeweils ein Flurstück Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) sowie für die benachbarten Flurstücke, Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten.

Grundstücksnachweis

Darstellung eines Grundstücksnachweises  als Muster
Grundstücksnachweis

Der Grundstücksnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) für jeweils ein unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt geführtes Grundstück.

Bestandsnachweis

Darstellung eines Bestandsnachweises  als Muster
Bestandsnachweis

Der Bestandsnachweis enthält Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten eines Grundbuchblattes und den dazugehörigen Flurstücken mit den entsprechenden Flurstücksangaben.

Punktinformation

Darstellung einer Punktliste  als Muster
Punktinformation

Die Punktliste enthält Informationen zu Punkten des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten. Vermessungskoordinaten sind Koordinaten, die auf der Grundlage von Vermessungsergebnissen berechnet wurden. Das sind Grenzpunkte, Gebäudepunkte, Aufnahmepunkte und sonstige Vermessungspunkte.
Die Auswahl der Punkte erfolgt über ein Gebiet (zum Beispiel Flurstück, Rechteck, Polygon) und kann über Attribute eingeschränkt werden (zum Beispiel nur Grenzpunkte, nur Grenzpunkte und Aufnahmepunkte usw.).
Bei der Selektion ist die Anzeige der Punkte mit und ohne Punktkennung (graphische Punkte) möglich. Je nach Abgabeformat werden unterschiedliche Inhalte bereitgestellt.
 

Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte wird oft für Bauanträge, Finanzierungen und Grundstücksverkäufe benötigt. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte für den Bauantrag wird als Präsentationsausgabe erstellt und muss aktuell sein. Dabei werden auch benachbarte Grundstücke im Umkreis von 50 Metern dargestellt.

Rechtsgrundlage

Die gesetzliche Grundlage bildet der Paragraph 6 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz.

  • www.revosax.sachsen.de Auf dieser Seite finden Sie die den Paragraphen 6 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz.

Lageplan

Der Lageplan ist eine auf Basis einer Liegenschaftskarte hergestellte Darstellung eines geplanten Bauvorhabens in Bezug zu seiner Umgebung. Dieser wird in der Regel im Maßstab 1:500 angefertigt und enthält alle notwendigen Angaben zur Beurteilung des Bauvorhabens, zum Beispiel

  • Flurstücksgrenzen
  • Topografie
  • vorhandene Bebauung.

Die Anfertigung erfolgt nicht vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt sondern durch einen Entwurfsverfasser der bauvorlageberechtigt ist. Das kann beispielsweise ein Architekt sein.

Rechtsgrundlagen

Welcher Lageplan wird benötigt?

Zum Umfang und Qualität des benötigten Lageplanes zum Bauantrag kann Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde beraten. Im Landratsamt Bautzen werden diese Aufgaben im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Bauaufsicht erledigt.

Es gibt zwei Formen:

Amtlicher (qualifizierter) Lageplan

Ein Lageplan muss basierend auf den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt werden und der Maßstab sollte nicht kleiner als 1:500 sein. Wenn die Bauaufsichtsbehörde es für erforderlich hält, kann ein größerer Maßstab verlangt werden.

Ein Sachverständiger muss den Lageplan erstellen, wenn kein Katasternachweis für die Grundstücksgrenze nach Paragraph 12 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz –und Katastergesetz vorliegt.

Einfacher Lageplan

Für einfache, aber genehmigungspflichtige Vorhaben können Sie auch selbst einen Lageplan erstellen und Ihr geplantes Vorhaben eintragen. Hier ist der Paragraph 65 der Sächsischen Bauordnung zu beachten.

Um den Lageplan anzufertigen vergrößern Sie die Liegenschaftskarte mit dem Format 1:1000 um 200 Prozent. So erhalten Sie den korrekten Maßstab von 1:500. Bitte kopieren Sie den amtlichen Kopfbereich des Auszuges weg und ersetzen diesen durch die Bezeichnung „Lageplan 1:500“. In Schwarz werden dann im Lageplan das bereits vorhandene Gebäude und in Rot der Neubau eingezeichnet.