Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartnerin
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Behörden des Freistaates Sachsen, zum Beispiel:
- bei der unteren Vermessungsbehörde (Landkreise und Kreisfreie Städte)
- beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen
- bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
Darüber hinaus bieten auch kommerzielle Dienstleister Auszüge aus dem Liegenschaftskataster kostenpflichtig an. Die Kosten setzen sich normalerweise aus den gesetzlichen Gebühren und aus Servicekosten zusammen.
Beim Landratsamt Bautzen erhalten Sie die Auszüge für das Gebiet des Landkreises Bautzen.
Sie können den Antrag mit dem Onlineformular stellen, formlos per E-Mail, per Fax oder per Post.
Weiterhin ist eine Abholung vor Ort zu unseren Öffnungszeiten möglich. Hier entfällt die schriftliche Antragstellung.
Bitte teilen Sie uns folgende Angaben in Ihrem Antrag mit:
- Ihre Kontaktdaten (Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen)
- Gebietsabgrenzung (Flurstück/e, Gemarkung/en, Gemeinde)
- Format der Übermittlung (analoges oder digitales Format sowie Datenformat)
- Verwendungszweck
- Maßstab (wenn erforderlich)
Nach Abschluss der Bearbeitung senden wir Ihnen die beantragen Unterlagen sowie einen Kostenbescheid in Höhe der anfallenden Gebühren zu.
Welche Kosten fallen für Sie an?
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Die Gebühren werden inklusive Mehrwertsteuer, pro Blatt und für farbige und schwarz-weiße Auszüge gleich berechnet. Die Bereitstellung kann in Papierform oder als PDF-Datei erfolgen.
Es gibt keine Gebührenunterschiede zwischen Papierauszug und PDF-Datei. Bei Papierauszügen kommen jedoch Porto- und Verpackungskosten hinzu.
Formate | Gebühr inklusive 19% Umsatzsteuer |
---|---|
DIN A4 | 23,80 Euro |
DIN A3 | 23,80 Euro |
DIN A2 | 47,60 Euro |
DIN A1 | 47,60 Euro |
DIN A0 | 47,60 Euro |
Digitale Daten
Die Gebühren werden je Replikation und nach individuellem antragsbezogenem Bearbeitungsaufwand berechnet.
Datenformate | Gebühr |
---|---|
NAS, DXF, GeoTIFF, Shape, CSV | ab 25,00 Euro bis 500,00 Euro |
Rechtsgrundlage
Grundlage für die Kostenerhebung ist die Sächsische Vermessungskostenverordnung.
- www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18296-Saechsische-Vermessungskostenverordnung Auf dieser Seite finden Sie die Sächsische Vermessungskostenverordnung.
Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftskarte (umgangssprachlich auch als Flurkarte, Lageplan, Katasterkarte, Katasterauszug bezeichnet) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Darin werden die Flurstücke mit Flurstücksnummer, Lagebezeichnung, Gebäuden und Nutzungsarten maßstäblich dargestellt.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden als Präsentationsausgaben bereitgestellt. Diese Auszüge gibt es in analoger Form (als gedrucktes Dokument) oder in digitaler Form (in verschiedenen Datenformaten). Die Auszüge basieren auf der Dokumentation der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Modellierung der Daten des amtlichen Vermessungswesens als Liegenschaftskarte oder Liegenschaftsbeschreibung.
Flurstücks- und Eigentumsnachweis
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis enthält Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) sowie Angaben zu den Grundstückseigentümern mit den Eigentumsverhältnissen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte für jeweils ein Flurstück.
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung enthält – sofern das Flurstück in die Bodenschätzung einbezogen ist – zusätzlich Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile.
Die Auszüge werden an Eigentümer der Flurstücke ausgegeben, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen.
Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.
Der Nachweis ist möglich durch:
- Eintrag als Eigentümer im Grundbuch
- Kopie des Kaufvertrages
- Bevollmächtigung
Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken (Bauwerberliste)
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu benachbarten Flurstücken enthält für jeweils ein Flurstück Informationen zu den im Liegenschaftskataster gespeicherten Bestandsdaten (Flurstücksnummer, Fläche, Lage, Tatsächliche Nutzung) sowie für die benachbarten Flurstücke, Informationen zu den Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten.
Punktinformation
Die Punktliste enthält Informationen zu Punkten des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten. Vermessungskoordinaten sind Koordinaten, die auf der Grundlage von Vermessungsergebnissen berechnet wurden. Das sind Grenzpunkte, Gebäudepunkte, Aufnahmepunkte und sonstige Vermessungspunkte.
Die Auswahl der Punkte erfolgt über ein Gebiet (zum Beispiel Flurstück, Rechteck, Polygon) und kann über Attribute eingeschränkt werden (zum Beispiel nur Grenzpunkte, nur Grenzpunkte und Aufnahmepunkte usw.).
Bei der Selektion ist die Anzeige der Punkte mit und ohne Punktkennung (graphische Punkte) möglich. Je nach Abgabeformat werden unterschiedliche Inhalte bereitgestellt.
Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftskarte wird oft für Bauanträge, Finanzierungen und Grundstücksverkäufe benötigt. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte für den Bauantrag wird als Präsentationsausgabe erstellt und muss aktuell sein. Dabei werden auch benachbarte Grundstücke im Umkreis von 50 Metern dargestellt.
Rechtsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet der Paragraph 6 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz.
- www.revosax.sachsen.de Auf dieser Seite finden Sie die den Paragraphen 6 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz.
Lageplan
Der Lageplan ist eine auf Basis einer Liegenschaftskarte hergestellte Darstellung eines geplanten Bauvorhabens in Bezug zu seiner Umgebung. Dieser wird in der Regel im Maßstab 1:500 angefertigt und enthält alle notwendigen Angaben zur Beurteilung des Bauvorhabens, zum Beispiel
- Flurstücksgrenzen
- Topografie
- vorhandene Bebauung.
Die Anfertigung erfolgt nicht vom Vermessungs- und Flurneuordnungsamt sondern durch einen Entwurfsverfasser der bauvorlageberechtigt ist. Das kann beispielsweise ein Architekt sein.
Rechtsgrundlagen
- www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779-SaechsBO#p65 Auf dieser Seite finden Sie den Paragraphen 65 der Sächsischen Bauordnung.
- www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12050-Durchfuehrungsverordnung-zum-Saechsischen-Vermessungs-und-Katastergesetz#p12 Auf dieser Seite finden Sie den Paragraphen 12 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vemessungs- und Katastergesetz.
Welcher Lageplan wird benötigt?
Zum Umfang und Qualität des benötigten Lageplanes zum Bauantrag kann Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde beraten. Im Landratsamt Bautzen werden diese Aufgaben im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Bauaufsicht erledigt.
Es gibt zwei Formen:
Amtlicher (qualifizierter) Lageplan
Ein Lageplan muss basierend auf den Daten des Liegenschaftskatasters erstellt werden und der Maßstab sollte nicht kleiner als 1:500 sein. Wenn die Bauaufsichtsbehörde es für erforderlich hält, kann ein größerer Maßstab verlangt werden.
Ein Sachverständiger muss den Lageplan erstellen, wenn kein Katasternachweis für die Grundstücksgrenze nach Paragraph 12 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz –und Katastergesetz vorliegt.
Einfacher Lageplan
Für einfache, aber genehmigungspflichtige Vorhaben können Sie auch selbst einen Lageplan erstellen und Ihr geplantes Vorhaben eintragen. Hier ist der Paragraph 65 der Sächsischen Bauordnung zu beachten.
Um den Lageplan anzufertigen vergrößern Sie die Liegenschaftskarte mit dem Format 1:1000 um 200 Prozent. So erhalten Sie den korrekten Maßstab von 1:500. Bitte kopieren Sie den amtlichen Kopfbereich des Auszuges weg und ersetzen diesen durch die Bezeichnung „Lageplan 1:500“. In Schwarz werden dann im Lageplan das bereits vorhandene Gebäude und in Rot der Neubau eingezeichnet.
- zur Dienstleistung Bauordnungsrechtliche Verfahren Hier kommen Sie zu den Ansprechpartnern für bauordnungsrechtliche Verfahren.