Kontakt & Öffnungszeiten
Sachgebietsleiter
Das Sachgebiet Geodatenservice ist unsere zentrale Auskunftsstelle für Ihre Fragen rund um Geodaten sowie Auszüge aus dem Buch- und Kartenwerk im Vermessungs- und Flurneuordnungsamt. Weiterhin ist das Sachgebiet zuständig für die Berichtigung von fehlerhaften Daten im Liegenschaftskataster und übernimmt Vermessungsleistungen für den Landkreis.
Wir beraten Sie gern telefonisch, schriftlich sowie persönlich vor Ort an unseren Sprechtagen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Analoge und digitale Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, zum Beispiel für den Bauantrag
- Flurstücks- und Eigentümerdaten
- Angaben zur Flurstücksentwicklung
- Beratung zu Vereinigung, Verschmelzung und Teilung von Flurstücken
- spezielle Katasterauskünfte des Liegenschaftskatasters
Hinweise zur Antragstellung sowie nähere Informationen zu unserer Tätigkeit finden Sie in unseren Dienstleistungen.
Spätestens 2 Monate nachdem ein Neubau bezogen oder in Betrieb genommen wurde, muss der Grundstückseigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen, um den veränderten Zustand des Grundstückes im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Darauf wird in der Baugenehmigung hingewiesen.
Die Einmessung des Gebäudes muss der Grundstückseigentümer bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragen.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen
- www.geosn.sachsen.de/oeffentlich-bestellte-vermessungsingenieure Auf der Seite des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vemessung Sachsen können Sie nach öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren suchen.
Wie beantragen Sie die Einmessung des Gebäudes bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur?
Wir empfehlen Ihnen, für den Antrag auf Gebäudeeinmessung dieses Dokument auszufüllen und an den öffentlich bestellten Vermessungsingenier Ihrer Wahl zu senden.