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Bei der Verschmelzung werden aneinandergrenzende Flurstücke im Liegenschaftskataster zu einem Flurstück zusammengefasst.
Voraussetzungen dafür sind:
- dass die Flurstücke eine örtliche und wirtschaftliche Einheit bilden
- im Grundbuch die Flurstücke auf einem Grundbuchblatt und einer laufenden Nummer stehen
- es im Grundbuch keine oder nur unwesentliche Belastungen an den Flurstücken gibt
Wenn die Voraussetzungen für eine Verschmelzung erfüllt sind, können Sie als Eigentümer über das Formular „Liegenschaftskataster: Verschmelzung von Flurstücken“ einen Antrag bei uns stellen.
Bei Fragen zum Ablauf der Verschmelzung vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir beraten und informieren Sie ausführlich.
Bisher selbstständige Grundstücke werden im Grundbuch zu einem Grundstück zusammengefasst. Das durch die Vereinigung neu entstandene Grundstück wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer neuen laufenden Nummer eingetragen. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen.
Die Vereinigung bildet die Voraussetzung für die Verschmelzung im Liegenschaftskataster.
Sie wird auf Antrag des Eigentümers beim Grundbuchamt ausgelöst. Hierfür ist die öffentlich-rechtliche Beglaubigung seiner Unterschrift notwendig. Diese Beglaubigung kann durch das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt als katasterführende Behörde erfolgen, wenn keine grundbuchrechtlichen Belastungen entgegenstehen.