gehört zu: Vormundschaft und Kindschaftsrecht
Publikationen
Kontakt & Öffnungszeiten
Bereich Bautzen
Ansprechpartnerin
Bereich Hoyerswerda
Ansprechpartnerin
Bereich Kamenz
Ansprechpartnerin
Die Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung des Kindes. Sie kann für die Feststellung der Vaterschaft und für die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen beantragt werden.
Weitere Informationen zur Beistandschaft
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/die-beistandschaft-73974 Broschüre "Die Beistandschaft und weitere Hilfen des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts" 'Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Der Beistand vertritt das Kind im Rahmen seiner Aufgaben. Eine Einschränkung besteht nur im gerichtlichen Verfahren, in dem der Beistand das Kind vertritt. Damit soll verhindert werden, dass die Eltern widersprüchliche Erklärungen abgeben.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
Die Beistandschaft endet, wenn dem bisher allein sorgeberechtigten Elternteil die elterliche Sorge entzogen wird oder wenn die Eltern zusammenleben und die gemeinsame elterliche Sorge begründen.
Die Beistandschaft endet auf schriftlichen Antrag des Elternteils, der die Beistandschaft beantragt hat.