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Dienstleistung

Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: für Besucher geschlossen
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: für Besucher geschlossen
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: für Besucher geschlossen

Ansprechpartner

Ingo Link
 03591 5251-32500
 03591 5250-32500

Öffentlicher Verkehrsraum ist ein Begriff aus dem Straßenverkehrsrecht. Er bezeichnet alle Straßen, Plätze, Brücken und Fußwege, die durch Jedermann im Rahmen bestehender Verkehrsregelung nutzbar sind.

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum durchführen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis stellen. Dieser Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.

Möchten Sie die Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum der großen Kreisstädte Bautzen, Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und Hoyerswerda durchführen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltungen. 

Für die Erlaubnis einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • das Formular "Öffentlicher Verkehrsraum: Durchführung einer Veranstaltung, Antrag"
  • das Formular "Öffentlicher Verkehrsraum: Durchführung einer Veranstaltung, Antrag, Anlage Veranstaltererklärung"
  • eine Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz Ihrer Versicherung 
  • einen Streckenverlaufsplan bei Umzügen

Sofern die Verkehrsregelung durch eine gewünschte Beschilderung vorübergehend geändert wird (zum Beispiel durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halteverbote, Parkleitsystemen oder anderes) müssen Sie zusätzlich das Formular "Verkehrsregelnde Maßnahmen, Antrag auf Anordnung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung" einreichen. 

Das Formular finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Verkehrsrechtliche Anordnungen:

Sie planen eine Ausfahrt mit verschiedenen Fahrzeugen, welche zusätzlich mit Lichterketten oder Ähnlichem beleuchtet sind?  

Alle wichtigen Informationen sowie die dafür erforderlichen Unterlagen hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) für Sie zusammengestellt. 

 

Informationen zur Lichterfahrt

Ausführliche Informationen und erforderlichen Unterlagen zur Beantragung einer Lichterfahrt.