Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum durchführen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Erlaubnis stellen. Dieser Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.
Möchten Sie die Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum der großen Kreisstädte Bautzen, Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und Hoyerswerda durchführen, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltungen.
Für die Erlaubnis einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- das Formular "Öffentlicher Verkehrsraum: Durchführung einer Veranstaltung, Antrag"
- das Formular "Öffentlicher Verkehrsraum: Durchführung einer Veranstaltung, Antrag, Anlage Veranstaltererklärung"
- eine Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz Ihrer Versicherung
- einen Streckenverlaufsplan bei Umzügen
Sofern die Verkehrsregelung durch eine gewünschte Beschilderung vorübergehend geändert wird (zum Beispiel durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halteverbote, Parkleitsystemen oder anderes) müssen Sie zusätzlich das Formular "Verkehrsregelnde Maßnahmen, Antrag auf Anordnung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung" einreichen.
Das Formular finden Sie auf der Seite der Dienstleistung Verkehrsrechtliche Anordnungen:
Sie planen eine Ausfahrt mit verschiedenen Fahrzeugen, welche zusätzlich mit Lichterketten oder Ähnlichem beleuchtet sind?
Alle wichtigen Informationen sowie die dafür erforderlichen Unterlagen hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) für Sie zusammengestellt.
Informationen zur Lichterfahrt
Ausführliche Informationen und erforderlichen Unterlagen zur Beantragung einer Lichterfahrt.