gehört zu: Versicherungsamt
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Ansprechpartnerin
Silvia Pohl
Renten können nur pünktlich und korrekt gezahlt werden, wenn zuvor das Versicherungskonto vollständig ist. Um eventuelle Lücken im Versicherungskonto zu schließen oder zu klären, gibt es das Kontenklärungsverfahren.
Zur Einleitung dieses Verfahrens ist es erforderlich einen Kontenklärungsantrag zu stellen. Dabei unterstützen wir Sie.
Zur Kontenklärung benötigen wir folgende Unterlagen des Antragstellers
- Rentenversicherungsnummer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Rentenauskunft, Kontenklärungsbescheid oder Renteninformation möglichst mit Versicherungsverlauf
- Nachweise über Beschäftigungszeiten (auch Minijob ab 1999) sowie Sozialleistungsbezug (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Leistungen vom Jobcenter, Übergangsgeld und weiteres) sofern diese noch nicht im Versicherungskonto erfasst wurden
- Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliches)
- Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
- Nachweis über Rentenbezug aus eigener Versicherung (Unfallrente und weiteres) oder Angabe zum Leistungsträger mit Aktenzeichen
- Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
- Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
Sofern es auf zutrifft, außerdem
- Geburtsnachweise für die Kinder
- Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht vorhanden dann eine aktuelle Bescheinigung über den Grad der Behinderung; ausgestellt durch die zur Feststellung der Schwerbehinderung zuständigen Stelle)
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
- ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden
- Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass)
- Nachweis über den Zuzug bei Erziehung im Ausland
- Nachweise über Wehrdienst oder Zivildienst
- Altersteilzeitvertrag