Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Unterstützung bei Anträgen zur Alters- und Erwerbsminderungs-Rente

gehört zu: Versicherungsamt

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Öffnungszeiten
Mo: nach Terminvereinbarung
Di: nach Terminvereinbarung
Mi: nach Terminvereinbarung
Do: nach Terminvereinbarung
Fr: nach Terminvereinbarung

Ansprechpartnerin

Silvia Pohl
 03591 5251-50213
 03591 5250-50213

Wir unterstützen Sie, Ihren Antrag auf eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dabei

  • geben wir Auskünfte zur Alters- und Erwerbsminderungsrente
  • nehmen wir Ihren Rentenantrag entgegen und leiten diesen elektronisch an den Rentenversicherungsträger weiter
  • helfen wir  Ihnen, Nachweise für den Rentenversicherungsträger zu beschaffen
  • beglaubigen wir Kopien Ihrer Unterlagen und Urkunden, die der Rentenversicherungesträger benötigt, um Ihren Rentenantrag zu bearbeiten
  • unterstützen wir Sie bei Widersprüchen gegen Ihren Rentenbescheid

Wir unterstützen Versicherte, die im Landkreis Bautzen wohnen, sich hier aufhalten oder ihren Beschäftigungs- beziehungsweise Tätigkeitsort im Landkreis haben.

Ihre Altersrente sollten Sie etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen.

Unterlagen für Ihren Rentenantrag

Für den Antrag auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente benötigen wir folgende Informationen und Dokumente des Antragstellers

  • Rentenversicherungsnummer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zur Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Umschulungen, sonstige berufliche Qualifikationen und Anlernverhältnisse
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief oder ähnliches)
  • Angaben zur Betriebsrente (Name und Anschrift der zahlenden Stelle sowie Aktenzeichen)
  • Name und Anschrift der Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1995 (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (sofern vorhanden)
  • Nachweis über Rentenbezug aus eigener Versicherung (Unfallrente und weiteres) oder Angabe zum Leistungsträger mit Aktenzeichen
  • Nachweise über den gesamten Leistungsbezug des laufenden Kalenderjahres wie der Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld) mit Angaben zu zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen
  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)

Sofern es zutrifft, außerdem

  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • ausländische Versicherungsnummer (sofern vorhanden)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass)
  • Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über den Grad der Behinderung

Benötigen Sie die Bescheinigung über den Grad der Behinderung, dann wenden Sie sich bitte an den Servicebereich zur Feststellung einer Schwerbehinderung:

Zusätzliche Unterlagen für einen Antrag auf Altersrente

Für einen Antrag auf Altersrente benötigen wir zusätzlich

  • falls Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
  • Altersteilzeitvertrag (sofern vorhanden)

Zusätzliche Unterlagen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente benötigen wir zusätzlich

  • Angaben zu behandelnden Ärzten wie Hausarzt und Fachärzte mit Namen, Anschrift, Fachrichtung und seit wann in Behandlung
  • Angaben über eventuelle Krankenhaus- und Kuraufenthalte in den letzten Jahren (Zeitraum, Anschrift, aktuelle Gutachten, Krankenhausberichte, Entlassungsberichte nach einer Reha und sonstige Arztberichte)
  • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
  • AUD-Beleg von der Krankenkasse (Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeitszeiten, Diagnosen und stationäre Behandlungen)
  • Auflistung der Gesundheitsstörungen
  • Lebenslauf, insbesondere mit Angaben zu Beschäftigungen / Tätigkeiten

Nein, das müssen Sie nicht, Sie können sich auch vertreten lassen. Ihre Vertretung muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen und eine Betreuungsurkunde oder eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen.

Bevor Sie einen Antrag auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente stellen, sollten Sie in einem Kontenklärungsverfahren Lücken im Versicherungskonto schließen. Wir unterstützen Sie dabei gern. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite: 

Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung finden Sie ausführliche Informationen und Servicetipps zum Thema Rente: