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Pflegekinderdienst

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Mi: nach Vereinbarung
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Fr: nach Vereinbarung

Bitte wenden Sie sich an

Service Pflegekinderdienst
 03591 5251-51375

Das Team des Jugendamtes unterstützt Sie umfassend auf dem Weg zur Pflegeelternschaft.

  • ein erstes Kennenlernens mittels Gruppen- oder Online-Informationsveranstaltung oder individuelle Einzelgespräche im Landratsamt
  • In einem weiteren Schritt finden wir gemeinsam heraus, ob Sie als Pflegeeltern geeignet sind. Dazu gehören
    • die Teilnahme an einem Bewerberkurs, insgesamt ca. 20 Stunden, für einen fundierten Einblick in das Thema Pflegeelternschaft (Rechtliche Grundlagen der Vollzeitpflege, Frühkindliche Erfahrungen / Traumatisierungen, Entwicklungspsychologie, Bindungsentwicklung und -störungen, System Pflegefamilie – Dynamiken, Rollenverständnis, biologische und soziale Elternschaft)
    • Gespräche mit Paaren, Einzelpersonen und Familien helfen, helfen, Ihre Vorstellungen zu verstehen und um herauszufinden, welches Kind am besten in ihre Familie passt. Außerdem möchten wir herausfinden, mit welchen Herausforderungen Sie als Bewerber umgehen können, wie belastbar Sie sind und welche zeitlichen und personellen Ressourcen Sie zur Verfügung haben.
    • Einsicht in Unterlagen wie erweitertes Führungszeugnis, ärztliche Attest, Lebensbericht, Einblick Schufa
  • Nach einem abschließenden Sozialbericht erfolgt die Aufnahme in die Bewerberliste. Es erfolgt eine Vermittlung, wenn die Familie für das zu vermittelnde Kind am besten geeignet ist.

 

Das Team des Jugendamtes steht Ihnen in allen Phasen Ihrer Pflegeelternschaft zur Seite.

  • regelmäßige Besuchskontakte mit den Eltern
  • 1-2x jährliches Hilfeplangespräch
  • begleitende Unterstützungsdienste bei Bedarf
  • jährliches Fortbildungsangebot
  • Stammtische mit anderen Pflegepersonen zum Austausch

Volker und Katrin über Ihren Weg zur Pflegefamilie.

"Wir (beide über 50) sind seit nunmehr 29 Jahren verheiratet. Das Thema Pflegekinder begegnete uns immer wieder einmal und berührte unser Herz. Nachdem unsere eigenen 4 Kinder aus den Windeln herausgewachsen waren (zwischen 4 und 12 Jahren), absolvierten wir im Jugendamt schließlich einen Pflegeelternkurs. Zweifelnd, ob wir – mit 4 eigenen Kindern doch gut ausgelastet – dieser Aufgabe gewachsen seien, erklärten wir uns bereit, 1 Pflegekind in Kurzzeitpflege aufzunehmen. Dies sollte für uns als Familie ein Versuch sein, denn Kurzzeitpflege ist maximal für ein halbes Jahr angedacht.

Kurz vor Weihnachten 2009 erhielten wir dann vom Jugendamt die Anfrage, ob wir kurzfristig Geschwisterkinder mit 4 und 9 Jahren aufnehmen könnten. Die Kinder mussten kurzfristig untergebracht werden, bevor für sie eine Dauerpflegefamilie gefunden würde. Nach kurzer Bedenkzeit, dem Sammeln von Informationen über die Kinder und Absprache mit unseren eigenen Kindern, sagten wir zu. So wuchs unsere Familie am 22.12.2009 von 6 auf 8 Personen an, in der Gewissheit, dass dies nur für eine kurze Zeit so sein sollte. Keiner ahnte, dass daraus einmal 12 Jahre werden würden. ...

Die beiden Geschwisterkinder lebten sich schnell ein und fühlten sich von Anfang an wohl. Auch für uns war der Alltag mit den Beiden gut zu meistern, da wir plötzlich zwei 4-jährige Mädchen und zwei 9-jährige Jungen hatten. Obwohl die ursprüngliche Geschwisterfolge durcheinander gebracht wurde und unsere mittleren Kinder neu ihren Platz finden mussten, empfanden wir das Alter der Pflegekinder einfach nur praktisch. Sie hatten den gleichen Alltagsrythmus (Kita/ Schule/ Hobbies/…) wie unsere eigenen Kinder. Ein Säugling hätte unseren Alltag da viel mehr durcheinandergebracht.

Nach einiger Zeit begann der 9-jährige Pflegejunge bei Planungen von Ausflügen, Urlaub, etc. immer wieder zu fragen: „Dürfen wir da mit? Sind wir dann noch da?“. So merkten wir – auch für uns selbst, dass wir eine Entscheidung treffen müssen, ob die Kinder bleiben können.

Auf Nachfragen beim Jugendamt, erfuhren wir, dass es noch keine Familie gab, in der beide Kinder gemeinsam aufwachsen könnten. Nach langem Abwägen, einer Pro/Contra-Liste und einem klaren „Ja!“ unserer großen Kinder (für das wir in späteren Konflikten echt dankbar waren), erklärten wir uns bereit, diese beiden Kinder in Dauerpflege zu übernehmen.

Im Rückblick sehen wir diesen Weg als Gottes Führung, denn wir hätten es uns nicht zugetraut, 6 Kinder zu erziehen – uns wurde genau im richtigen Tempo eine Tür nach der anderen geöffnet und wir konnten in diese Aufgabe hineinwachsen.

Im Oktober 2020, nachdem bereits 4 unserer 6 Kinder ausgezogen waren, gab Volker seine Arbeit auf und wir schufen in unserer Familie einen Bereitschaftspflegeplatz. Das bedeutet, dass in unserer Familie kurzfristig ein Kind im Alter von 0-6 Jahren untergebracht werden kann. Diese Kinder werden maximal 12 Wochen, meist bis zur Perspektivklärung von uns betreut. Je länger ein Kind da ist, umso schwerer ist meist der Abschied und das Loslassen, wobei uns das zunehmend besser gelingt. Im Rahmen dieser Bereitschaftspflege betreuen wir gerade das 10. Kind.

Rückblickend finden wir, dass diese teilweise herausfordernde Aufgabe uns immer wieder bereichert. Es ist für uns immer wieder faszinierend zu erleben, wie die Pflegekinder innerhalb von einigen Wochen und Monaten große Entwicklungsschritte machen, ohne das wir sie darin besonders fördern. Einfach die Sicherheit in einem geregelten Alltag und die Integration in die Familie macht dies möglich. Im Wissen, wie prägend die ersten 6 Lebensjahre eines Kindes sind, können wir in dieser wichtigen Phase beitragen, ein gutes Fundament zu legen."

Familie Baumgärtel hat sich vor sechs Jahren dafür entschieden ein Pflegekind bei sich aufzunehmen. Welche Erfahrungen die Pflegeeltern bis jetzt gemacht haben, erzählen sie hier.

Die zahlreichen und großartigen Werke des Pflegekinder-Malwettbewerbes im März des Jahres 2021 zum Thema "Was ich an meiner Familie schätze" sind in einem Kurzfilm für Sie zusammengestellt.

Pflegekinder-Malwettbewerb "Was ich an meiner Familie schätze"

Der Freistaat Sachsen gibt weiterführende Informationen zu Pflegeeltern und Pflegekindern.

Serviceportal Amt 24

Im Serviceportal Amt 24 finden Sie unter dem Stichwort "Pflegeeltern" umfangreiche Informationen zu Rechten und Pflichten von Pflegeeltern oder zu Hilfs- und Leistungsangeboten.

Publikationen

In diesen Publikationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird das Thema Pflegeelternschaft ebenfalls ausführlich behandelt.