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Verfahren nach dem Landwirtschafts­anpassungsgesetz

gehört zu: Flurneuordnung

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Ansprechpartner

Jörg Balling
 03591 5251-62400
 03591 5250-62400

Der 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes regelt die Verfahrensweisen zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse.

In der sozialistischen Planwirtschaft spielte das Privateigentum an Boden keine Rolle. Auf Grundlage des LPG-Gesetzes wurden Bauwerke und bauliche Anlagen, ohne Rücksicht auf das Bodeneigentum auf fremden Grundstücken errichtet. Das LPG-Gesetz gab den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften das Recht auf  umfassende Bodennutzung.

Das hatte zur Folge, dass beispielsweise landwirtschaftliche Produktionsanlagen, Plattenstraßen in der Feldflur oder aufgrund der Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte auch Eigenheime errichtet wurden, ohne dass dies mit dem Erwerb des Grundstücks einherging.

Die Überleitung dieser Sachverhalte in BGB-konforme Rechtsverhältnisse kann unter Berücksichtigung einer Landabfindung im Rahmen eines Verfahrens nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes erfolgen.

Hierfür können Sie einen formlosen Antrag beim Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung stellen.

Verfahren im Landkreis Bautzen

Im Geoweb des Landkreises Bautzen können Sie sich die Flächen anzeigen lassen, für die noch Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz laufen.