Kontakt & Öffnungszeiten
Sachgebietsleiter
Jörg Balling
Mit den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz leistet die Flurbereinigungsbehörde einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Räume im Landkreis Bautzen. Durch vorausschauendes Bodenmanagement wird das Eigentum an Grund und Boden in den Flurbereinigungsverfahren neu geordnet.
Dies ist Voraussetzung
- für Investitionen
- die wirtschaftliche Entwicklung der Region
- die Verbesserung der Lebensverhältnisse.
Die Gründe für die Einleitung eines Verfahrens können sehr unterschiedlich sein.
Zum Beispiel:
- Verbesserung der Agrarstrukturen
- bodenordnerische Begleitung bei der Realisierung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen
- Regelung von Besitz- und Eigentumskonflikten aus DDR-Zeiten
Mit Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens entsteht die Teilnehmergemeinschaft. Genauere Informationen zur Teilnehmergemeinschaft erhalten Sie in der Publikation „Flurneuordnung: Was ist die Teilnehmergemeinschaft?“.
Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Verfahren:
- www.gesetze-im-internet.de/lanpg Hier gelangen Sie zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz
- www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4193-AGFlurbG Hier gelangen Sie zum Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz
- www.gesetze-im-internet.de/flurbg Hier gelangen Sie zum Gesetzestext des Flurbereinigungsgesetzes