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Der Landkreis Bautzen wird von 48 Fauna-Flora-Habitaten mit einer Gesamtfläche von 30.420 Hektar bedeckt. Die Ausweisung als Fauna-Flora-Habitatgebiet beruht auf der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union, kurz: FFH-Richtlinie. Sie hat zum Ziel wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die FFH-Gebiete gehören zum europaweiten Schutznetz Natura 2000.
- https://eur-lex.europa.eu/Lex Auf der Webseite der europäischen Union finden Sie die FFH-Richtlinie im Volltext.
- FFH-Gebiete im Geoweb Im Geoweb finden Sie die FFH-Gebiete im Landkreis Bautzen.
Im Landkreis Bautzen befinden sich auf einer Fläche von 44.188 Hektar 16 EU-Vogelschutzgebiete. Sie werden nach einheitlichen Standards innerhalb der Europäischen Union ausgewählt und unter Schutz gestellt. Ziel ist es, wildlebende Vogelarten und ihren Lebensraum zu schützen. Die SPA-Vogelschutzgebiete gehören zum europaweiten Schutznetz Natura 2000.
Die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten ist die Vogelschutzrichtlinie.
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content Auf der Webseite der Europäischen Union finden Sie die Vogelschutzrichtlinie.
- SPA-Vogelschutzgebiete im Geoweb Im Geoweb finden Sie die Vogelschutzgebiete im Landkreis Bautzen