Kontakt & Öffnungszeiten
Sachgebietsleiter
Frank Meltzer (kommissarisch)
Nach sächsischem Recht übernehmen die Landkreise die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde. Diese vollziehen das Bundesnaturschutzgesetz, das Sächsische Naturschutzgesetz sowie die zugehörigen europa-, bundes- und landesrechtlichen Rechtsverordnungen unter anderem in den Bereichen
- Landschaftsplanung
- Schutz von Natur und Landschaft
- Geschützte Teile von Natur und Landschaft; Biotopverbund, Natura 2000
- Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Die untere Naturschutzbehörde trifft unter anderem Entscheidungen über die Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft, genehmigt Baumfällungen in der Vegetationsperiode oder nimmt als Trägerin öffentlicher Belange zum Naturschutzrecht Stellung zu verschiedenen Bauvorhaben.
Mehr zur Naturschutzarbeit im Landkreis Bautzen
- Natur und Umwelt In der Rubrik "Natur und Umwelt" finden Sie Informationen zu Naturschutzarbeit im Landkreis Bautzen und zu allen Naturschutzeinrichtungen.
Das Thema Naturschutz beim Freistaat Sachsen
- https://www.natur.sachsen.de/ Im Portal "Natur und Biologische Vielfalt" des Freistaates Sachsen finden Sie weiterführende rechtliche und fachliche Informationen zu sämtlichen Themen mit Bezug zum Thema Naturschutz im Freistaat Sachsen.
Das Thema Naturschutz beim Bund
- https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/ Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit informiert über Naturschutz, biologische Vielfalt und Artenschutz.
- https://www.bfn.de/ Das Bundesamt für Naturschutzinformiert über alle Themen mit Natur- und Artenschutzbezug.