Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Gemeinde Malschwitz geändert (LwAnpG)

10.03.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Malschwitz 

Gemarkung, Flurstücke:

  • Alle beteiligten Flurstücke des Verfahrens nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz, 
    Freiwilliger Landtausch „Kleinbautzen (Flächentausch II)“
  • Verfahrensnummer 251939

Anlass der Änderung:

  • Bodenordnungsmaßnahmen

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. 

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Auslegung der Unterlagen

Die Nachweise über die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters können Sie

  • vom 13.03.2025 bis 14.04.2025
  • nach Vereinbarung eines Termins

im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.