Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Gemeinde Kubschütz geändert

26.03.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Das Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Kubschütz

Gemarkung, Flurstücke:

  • Soritz: 12, 13, 14/1, 14/2, 15, 17, 18, 19, 20, 22, 40, 53/2, 177, 187

Anlass der Änderung:

  • Zerlegung
  • Veränderung der tatsächlichen Nutzung

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. 

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Auslegung der Unterlagen

Die Nachweise über die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters können Sie

  • vom 03.04.2025 bis 05.05.2025
  • nach Vereinbarung eines Termins

im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den die Betroffenen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. 

Der Widerspruch ist 

  • schriftlich
  • in elektronischer Form oder 
  • zur Niederschrift 

an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten. 

Technische Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie hier:

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.