Bautzen, DER LANDKREIS

Daten des Liegenschaftskatasters der Gemeinde Neschwitz geändert (Gemarkung Zescha)

24.10.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.

Gemeinde: Neschwitz

Gemarkung, Flurstücke:

  • Zescha, 1/2, 3/1, 9, 11/4, 15/3, 15/4, 17/1, 18, 22/3, 23/2, 23/3, 28, 29, 31, 32/1, 33/1, 33/2, 34/1, 34/2, 35/1, 35/2, 35/3, 35/5, 37, 40, 41, 42, 43, 44/1, 46/3, 46/4, 47/2, 48/1, 52, 53/1, 53/2, 54/1, 54/3, 54/4, 55, 56, 57/2, 61, 62, 63, 64/1, 64/a, 65, 68/2, 68/5, 70, 71, 72, 73, 75/2, 75/6, 77/6, 77/9, 77/11, 78/1, 80, 83, 83/b, 109/2, 186, 187, 189/a, 189/c, 192/b, 192/c, 385/5, 385/6, 385/7, 385/8, 386/4, 386/6, 391/4, 391/7, 391/8, 391/9, 391/11, 395/4, 400, 424, 425, 438/a, 543/1, 545, 637/d, 637/e, 676, 677, 678, 679/b, 681/b, 682/5, 684, 685, 689, 690, 690/5, 690/6, 690/8, 690/9, 690/d, 690/f, 690/g, 690/10, 690/11, 690/13, 690/14, 690/15, 690/16, 690/17, 691/1, 691/5, 691/9, 691/c, 775/2, 776/5

Anlass der Änderung:

  • Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. 

Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz1 für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.

Die Veränderungen wurden von Amts wegen aus Fernerkundungsdaten in das Liegenschaftskataster übernommen.

Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurden.

Auslegung der Unterlagen

Die Nachweise über die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters können Sie

  • vom 04.11.2024 bis 03.12.2024
  • nach Vereinbarung eines Termins

in der Geschäftsstelle des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes des Landratsamtes Bautzen, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.

Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.