Öffentliche Bekanntmachung
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.
Gemeinde: Neschwitz
Gemarkung, Flurstücke:
- Zescha, 1/2, 3/1, 9, 11/4, 15/3, 15/4, 17/1, 18, 22/3, 23/2, 23/3, 28, 29, 31, 32/1, 33/1, 33/2, 34/1, 34/2, 35/1, 35/2, 35/3, 35/5, 37, 40, 41, 42, 43, 44/1, 46/3, 46/4, 47/2, 48/1, 52, 53/1, 53/2, 54/1, 54/3, 54/4, 55, 56, 57/2, 61, 62, 63, 64/1, 64/a, 65, 68/2, 68/5, 70, 71, 72, 73, 75/2, 75/6, 77/6, 77/9, 77/11, 78/1, 80, 83, 83/b, 109/2, 186, 187, 189/a, 189/c, 192/b, 192/c, 385/5, 385/6, 385/7, 385/8, 386/4, 386/6, 391/4, 391/7, 391/8, 391/9, 391/11, 395/4, 400, 424, 425, 438/a, 543/1, 545, 637/d, 637/e, 676, 677, 678, 679/b, 681/b, 682/5, 684, 685, 689, 690, 690/5, 690/6, 690/8, 690/9, 690/d, 690/f, 690/g, 690/10, 690/11, 690/13, 690/14, 690/15, 690/16, 690/17, 691/1, 691/5, 691/9, 691/c, 775/2, 776/5
Anlass der Änderung:
- Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht.
Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt ist nach § 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz1 für die Führung des Liegenschaftskatasters im Landkreis Bautzen zuständig. Entsprechend § 14 Absatz 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz können Änderungen von Daten des Liegenschaftskatasters offengelegt werden.
Die Veränderungen wurden von Amts wegen aus Fernerkundungsdaten in das Liegenschaftskataster übernommen.
Die Verpflichtung des Gebäudeeigentümers, die Aufnahme des Gebäudes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen, bleibt weiterhin bestehen. Die Pflicht nach § 6 Absatz 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz umfasst alle Gebäude, die nach dem 24.06.1991 neu errichtet oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurden.
Auslegung der Unterlagen
Die Nachweise über die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters können Sie
- vom 04.11.2024 bis 03.12.2024
- nach Vereinbarung eines Termins
in der Geschäftsstelle des Vermessungs- und Flurneuordnungsamtes des Landratsamtes Bautzen, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz einsehen.
Nach § 14 Absatz 7 Satz 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Auskunft und Datenbereitstellung im Liegenschaftskataster". Unter "Online-Terminvergabe" können Sie einen Termin zur Einsicht in die Unterlagen reservieren.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 2, 6 und 14 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes.
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§2 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 2: Zuständigkeiten
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§6 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 6: Pflichten von Eigentümern, Behörden und Dritten
- https://www.revosax.sachsen.de/Saechsisches-Vermessungs-und-Katastergesetz/§14 Webseite der Sächsischen Staatskanzlei: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz, § 14: Fortführung, Berichtigung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters