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Arbeitserlaubnis für Asylbewerber

gehört zu: Ausländerrecht

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Mi: für Besucher geschlossen
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Fr: für Besucher geschlossen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Fällt der Auszahltag für Geldleistungen auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag, ist von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet.

Bitte wenden Sie sich an

Bereich Asylrecht
 03591 5251-34444
 03591 5250-34444

Möchten Sie als Asylbewerber eine Beschäftigung aufnehmen, benötigen Sie eine Erlaubnis des Ausländeramtes. Dafür senden Sie uns bitte per E-Mail das Formular "Arbeitserlaubnis: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" und Ihren Arbeitsvertrag zu. 

Nutzen Sie bitte unser Online-Formular, um einen Termin für Ihr Anliegen zu vereinbaren.

Bei Fragen oder Anliegen, die Sie nicht im Online-Formular finden, schreiben Sie uns eine E-Mail. Geben Sie dabei bitte Ihren vollständigen Vor- und Familiennamen und Ihr Geburtsdatum an.

  • Termin-Assistent des Sachgebietes Ausländerrecht Hierüber können Sie einen Termin zur Anerkennung der Verpflichtungserklärung und zum Abholen eines Aufenthaltstitels anfragen.