Kontakt & Öffnungszeiten
Bereich Bautzen
Ansprechpartnerin
Ines Reißig
Bereich Hoyerswerda
Ansprechpartnerin
Sabine Haustein
Bereich Kamenz
Ansprechpartnerin
Gabriele Michler
Das Jugendamt berät und hilft, Unterhaltsansprüche durchzusetzen:
- Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen oder sorgeberechtigt sind
- volljährige Kinder bis zur Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres
- Mütter, die kürzlich entbunden haben und selbst einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes geltend machen wollen.
Die Höhe des monatlich zu zahlenden Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes.
Das staatliche Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte abgezogen.
Bezieht das Kind auch Einkünfte, z.B. Ausbildungsvergütung, BAföG oder Halbwaisenrente, können diese den Unterhaltsbedarf mindern.
Weitere Informationen zum Kindesunterhalt
- https://www.justiz.sachsen.de/olg/unterhaltsleitlinien-4140.html Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichtes Dresden
- https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php Bundesweit anerkannte Richtlinie zur Höhe des Kindesunterhaltes.
Es kann ein Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen gestellt werden.
Auch die Einrichtung einer Beistandschaft zur Unterstützung ist möglich.
Kontakte
Weitere Informationen für Alleinerziehende
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/informationen-fuer-alleinerziehende-wenn-das-einkommen-nicht-reicht-ihre-ansprueche-142760 Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche