Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

Beurkundungen in Kindschaftssachen

gehört zu: Vormundschaft und Kindschaftsrecht

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eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
22.11.2024

Landkreisverwaltung bleibt am 23. Dezember geschlossen

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02625 Bautzen
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Mo: nach Vereinbarung
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Fr: nach Vereinbarung

Bautzen

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 03591 5251-51414
 03591 5250-51414

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 03591 5251-51417
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Gabriele Michler
 03591 5251-51410
 03591 5250-51410

Im Jugendamt werden vor allem Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen beurkundet.

 

Rechtsgrundlage

Für eine Vaterschaftsanerkennung werden die Geburtsurkunden der Eltern und deren Personaldokumente, wie Personalausweis oder Reisepass, benötigt.

Im Falle der Vaterschaftsanerkennung vor Geburt sollte die Mutter den Mutterpass vorlegen können.

Im Falle der Vaterschaftsanerkennung nach Geburt ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.

Für eine Sorgeerklärung werden die Personaldokumente, wie Personalausweis oder Reisepass, benötigt.

Im Falle der Sorgeerklärung vor Geburt sollte die Mutter den Mutterpass vorlegen können. Eine bereits erstellte Vaterschaftsanerkennung sollte ebenso nachgewiesen werden.

Im Falle der Sorgeerklärung nach Geburt ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und der Vaterschaftsanerkennung notwendig.

Die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgeerklärung sind vor Geburt und nach Geburt in einem persönlichem Termin mit beiden Elternteilen möglich.

Der zu Unterhaltszahlungen Verpflichtende benötigt 

  • gültige Personaldokumente wie Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Unterhaltsberechnung
  • Festlegung zum Unterhalt, sofern vorhanden (Unterhaltsurkunde, gerichtlicher Beschluss oder Vergleich über Unterhalt)

Wünschen Sie eine Beratung zu Unterhaltsansprüchen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen zu dieser Dienstleistung: