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Im Jugendamt werden vor allem Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen beurkundet.
Rechtsgrundlage
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__59.html Sozialgesetzbuch Achtes Buch Paragraph 59
Für eine Vaterschaftsanerkennung werden die Geburtsurkunden der Eltern und deren Personaldokumente, wie Personalausweis oder Reisepass, benötigt.
Im Falle der Vaterschaftsanerkennung vor Geburt sollte die Mutter den Mutterpass vorlegen können.
Im Falle der Vaterschaftsanerkennung nach Geburt ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Für eine Sorgeerklärung werden die Personaldokumente, wie Personalausweis oder Reisepass, benötigt.
Im Falle der Sorgeerklärung vor Geburt sollte die Mutter den Mutterpass vorlegen können. Eine bereits erstellte Vaterschaftsanerkennung sollte ebenso nachgewiesen werden.
Im Falle der Sorgeerklärung nach Geburt ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und der Vaterschaftsanerkennung notwendig.
Der zu Unterhaltszahlungen Verpflichtende benötigt
- gültige Personaldokumente wie Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde des Kindes
- Unterhaltsberechnung
- Festlegung zum Unterhalt, sofern vorhanden (Unterhaltsurkunde, gerichtlicher Beschluss oder Vergleich über Unterhalt)
Wünschen Sie eine Beratung zu Unterhaltsansprüchen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen zu dieser Dienstleistung: