Kontakt & Öffnungszeiten
Service-Hotline
Vermessung
03591 5251-62062
Sachgebietsleiter
Tino Anders
Spätestens 2 Monate nachdem ein Neubau bezogen oder in Betrieb genommen wurde, muss der Grundstückseigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen, um den veränderten Zustand des Grundstückes im Liegenschaftskataster zu dokumentieren. Darauf wird in der Baugenehmigung hingewiesen.
Die Einmessung des Gebäudes muss der Grundstückseigentümer bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragen.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen
- www.geosn.sachsen.de/oeffentlich-bestellte-vermessungsingenieure Auf der Seite des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vemessung Sachsen können Sie nach öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren suchen.
Wie beantragen Sie die Einmessung des Gebäudes bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur?
Wir empfehlen Ihnen, für den Antrag auf Gebäudeeinmessung dieses Dokument auszufüllen und an den öffentlich bestellten Vermessungsingenier Ihrer Wahl zu senden.