08.08.2024
Tauschen Sie jetzt Ihren alten Papier-Führerschein.
Sie sind nach 1953 geboren und haben noch einen Papier-Führerschein?
Sie besitzen noch einen Papier-Führerschein und sind nach 1953 geboren, dann müssen Sie ihn bis spätestens 19. Januar 2025 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Fahrerlaubnisinhaber, welche vor 1953 geboren sind, haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit, um Ihren Führerschein umzutauschen.
Wo müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Bautzen, können Sie Ihren Führerschein im Landratsamt Bautzen umtauschen. Lesen Sie dazu unsere Informationen auf der Seite zur Dienstleistung "Führerschein: Pflichtumtausch".
Mehr zum Pflichtumtausch der Führerscheine
Lesen Sie dazu auch unsere Nachricht vom 04.02.2020: