Dienstleistungen und Ämter
Dienstleistung

KFZ: Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen

gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle

Aktuelles

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
22.11.2024

Landkreisverwaltung bleibt am 23. Dezember geschlossen

auf dem Bild sind Hände die an einem Laptop arbeiten zu sehen
02.10.2024

Fahrzeugzulassung jetzt online per i-Kfz möglich

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
Besucheradresse
Schloßplatz 2
02977 Hoyerswerda
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Bitte wenden Sie sich an den

Kfz-Zulassung / i-Kfz
 03591 5251-36290
 03591 5250-36290

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug rund um die Uhr und ganz bequem von Zuhause aus anzumelden. 

KFZ-Onlineservice

Nutzen Sie unseren Onlineservice rund um's KFZ.

Für Privatpersonen: Termin buchen zur Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges

Dieser Servicebereich ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Dienstleister nutzen bitte den Service für Zulassungsdienste und Autohäuser.

Für Zulassungsdienste und Autohäuser: Termin buchen zur Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges

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Zur Abmeldung:

Für die Abmeldung eines Fahrzeuges brauchen Sie:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Kennzeichentafeln

zur Abmeldung nach Diebstahl:

Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen, brauchen Sie für Abmeldung (Außerbetriebsetzung):

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Diebstahlanzeige der Polizei in deutscher Sprache

Zur Ummeldung:

Für die Ummeldung eines Fahrzeuges beim Umzug brauchen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Eintrag einer gültigen Hauptuntersuchung

Ändert sich der Name des Fahrzeughalters (beispielsweise durch Heirat) brauchen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).

Das Fahrzeug darf nach der Abmeldung nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.