gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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Ohne Termin zur Kfz-Zulassung
Aktuell können Sie Fahrzeuge in den Kfz-Zulassungsstellen auch ohne Termin an-, um-, oder abmelden. Kunden ohne Termin müssen sich jedoch auf längere Wartezeiten einstellen.
Sie haben natürlich weiterhin die Möglichkeit, sich im Vorfeld einen Termin zu reservieren.
Für Privatpersonen: Termin buchen zur Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges
Dieser Servicebereich ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Dienstleister nutzen bitte den Service für Zulassungsdienste und Autohäuser.
- Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges durch Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug
Für Zulassungsdienste und Autohäuser: Termin buchen zur Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges
Unser Serviceangebot zur Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges für professionelle Dienstleister.
Zur Abmeldung:
Für die Abmeldung eines Fahrzeuges brauchen Sie:
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Kennzeichentafeln
zur Abmeldung nach Diebstahl:
Wurde Ihr Fahrzeug gestohlen, brauchen Sie für Abmeldung (Außerbetriebsetzung):
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Diebstahlanzeige der Polizei in deutscher Sprache
Zur Ummeldung:
Für die Ummeldung eines Fahrzeuges beim Umzug brauchen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Eintrag einer gültigen Hauptuntersuchung
Ändert sich der Name des Fahrzeughalters (beispielsweise durch Heirat) brauchen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief).