gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle
Aktuelles
Kontakt & Öffnungszeiten
Bitte wenden Sie sich an
Für die Zulassung von Kurzzeit-Kennzeichen brauchen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Was müssen Sie sonst noch wissen?
Das Kurzzeit-Kennzeichen darf nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden.
Hier buchen Sie dafür einen Termin
- Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges durch Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung für Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
Für die Zulassung von Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer) brauchen Sie
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ein Gutachten nach § 23 StVZO
- einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Was müssen Sie sonst noch wissen?
Fahrzeuge mit Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer) dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Hier buchen Sie dafür einen Termin
- Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges durch Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung für Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
Für die Zulassung von Saison-Kennzeichen brauchen Sie
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Was müssen Sie sonst noch wissen?
Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen werden für mindestens 2 Monate bis maximal 11 Monate zugelassen.
Hier buchen Sie dafür einen Termin
- Ab- und Ummeldung eines Fahrzeuges durch Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug
- Fahrzeugzulassung für Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.