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Dienstleistung

KFZ: Kennzeichen für Fahrzeuge zuteilen und reservieren

gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle

Aktuelles

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
22.11.2024

Landkreisverwaltung bleibt am 23. Dezember geschlossen

Kontakt & Öffnungszeiten

Postanschrift
Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Besucheradresse
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Besucheradresse
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
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Schloßplatz 2
02977 Hoyerswerda
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Bitte wenden Sie sich an

Kfz-Zulassung / i-Kfz
 03591 5251-36290
 03591 5250-36290

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen zu reservieren. 

Wunschkennzeichen reservieren

Lassen Sie Ihr Wunschkennzeichen hier reservieren.

Für die Zulassung von Kurzzeit-Kennzeichen brauchen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Was müssen Sie sonst noch wissen?

Das Kurzzeit-Kennzeichen darf nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden.

Hier buchen Sie dafür einen Termin

Für die Zulassung von Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer) brauchen Sie

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ein Gutachten nach § 23 StVZO
  • einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Was müssen Sie sonst noch wissen?

Fahrzeuge mit Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer) dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

KFZ-Onlineservice

Nutzen Sie unseren Onlineservice rund um's KFZ.

Hier buchen Sie dafür einen Termin

Für die Zulassung von Saison-Kennzeichen brauchen Sie 

  • einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
  • ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Was müssen Sie sonst noch wissen?

Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen werden für mindestens 2 Monate bis maximal 11 Monate zugelassen.

Hier buchen Sie dafür einen Termin