gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle
Kontakt & Öffnungszeiten
Bitte wenden Sie sich an
Für die Zulassung von Ausfuhr-Kennzeichen brauchen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- gültige Hauptuntersuchung (Nachweis sofern vorhanden)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Hier buchen Sie dafür einen Termin
- Fahrzeugzulassung für Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
Für die Zulassung von Kurzzeit-Kennzeichen brauchen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugpapiere (im Original oder als gut lesbare Kopie)
- gültige Hauptuntersuchung (Nachweis sofern vorhanden)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Was müssen Sie sonst noch wissen?
Das Kurzzeit-Kennzeichen darf nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Das Fahrzeug muss für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein.
Das Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage ab der Zuteilung gültig. Das Ablaufdatum ist mit Tag, Monat und Jahr am gelben rechten Rand des Kennzeichens angegeben.
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- Fahrzeugzulassung für Privatpersonen Bitte reservieren Sie sich einen Termin pro Fahrzeug.
Für die Zulassung von Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer) brauchen Sie
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ein Gutachten nach § 23 StVZO
- einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Was müssen Sie sonst noch wissen?
Von einem Oldtimer ist die Rede, wenn das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmalig zugelassen wurde und weitestgehend im Originalzustand ist.
Fahrzeuge mit Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer) dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Erkennbar sind solche Oldtimer an dem Buchstaben „H” als amtlicher Zusatz hinter der Erkennungsziffer auf dem Kennzeichen.
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Für die Zulassung von Saison-Kennzeichen brauchen Sie
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Was müssen Sie sonst noch wissen?
Sie möchten Ihr Fahrzeug nur eine bestimmte Zeit im Jahr fahren? Dann können Sie dieses Fahrzeug mit einem , Saisonkennzeichen zulassen. Damit können Sie sich als Halter die jährliche An- und Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle sparen
Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen werden für mindestens 2 Monate bis maximal 11 Monate zugelassen. Der Zeitraum ist auf dem Kennzeichen ersichtlich.
Außerhalb dieses Zeitraums, darf das Fahrzeug nicht öffentlichen Straßen und Plätzen gefahren und abgestellt werden.
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