gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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Für die Zulassung von Kurzzeit-Kennzeichen brauchen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Für die Zulassung von Kennzeichen für historische Fahrzeuge (Oldtimer) brauchen Sie
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ein Gutachten nach § 23 StVZO
- einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.
Für die Zulassung von Saison-Kennzeichen brauchen Sie
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- die Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
- ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:
- die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
- die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
- den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
- die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person
Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat
Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.
- https://www.formulare-bfinv.de/Sepa-lastschrift Direkt zum Formular des Bundesministeriums der Finanzen
- https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz-Steuer/zahlung-der-kfz-steuer.html Mehr zur Kraftfahrzeugsteuer lesen Sie auf der Seite der Generalzolldirektion.