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Dienstleistung

KFZ: Fahrzeugzulassung

gehört zu: KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisstelle

Aktuelles

18.12.2024

Nachricht an Herrn Daniel Duve

eine Holztür wird von einem eisernen Schloss verschlossen
22.11.2024

Landkreisverwaltung bleibt am 23. Dezember geschlossen

auf dem Bild sind Hände die an einem Laptop arbeiten zu sehen
02.10.2024

Fahrzeugzulassung jetzt online per i-Kfz möglich

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Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

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Kfz-Zulassung / i-Kfz
 03591 5251-36290
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Ab sofort haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug rund um die Uhr und ganz bequem von Zuhause aus anzumelden. 

KFZ-Onlineservice

Nutzen Sie unseren Onlineservice rund um's KFZ.

Für Privatpersonen: Termin buchen zur Fahrzeugzulassung

Dieser Servicebereich ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten. Dienstleister nutzen bitte den Service für Zulassungsdienste und Autohäuser.

Für Zulassungsdienste und Autohäuser: Termin buchen zur Fahrzeugzulassung

KFZ-Onlineservice

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Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Weitere Unterlagen, die Sie zur Fahrzeugzulassung mitbringen müssen

Für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges bringen Sie neben dem SEPA-Lastschriftmandat  bitte folgende Dokumente und Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument)
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Wichtigste Unterlage: Das SEPA-Lastschriftmandat

Um ein Fahrzeug zulassen zu können, müssen Sie das SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer mitbringen. Das Formular dafür finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen. Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf der Webseite der Generalzolldirektion.

Weitere Unterlagen, die Sie zur Fahrzeugzulassung mitbringen müssen

Für die Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges bringen Sie bitte neben dem SEPA-Lastschriftmandat folgende Dokumente und Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Bei bereits Außerbetrieb gesetzten Fahrzeugen ist der Eintrag der Außerbetriebsetzung erforderlich.
  • die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Dokument)
  • die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung, sofern diese nicht vom neuen Fahrzeughalter übernommen werden. 

Soweit es zutrifft, bringen Sie bitte außerdem mit:

  • die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters bei einem Fahrzeughalter unter 18 Jahre
  • die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug sowie die Kopie des Ausweises des Geschäftsführers bei der Zulassung des Fahrzeuges auf eine Firma
  • den Vereinsregisterauszug und die Kopie des Ausweises des Vorsitzenden bei der Zulassung des Fahrzeuges auf einen Verein
  • die Vollmacht bei der Zulassung durch eine andere Person

Sie besitzen keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)?

Fehlt der Fahrzeugbrief, benötigen Sie ein Dekra-Gutachten, welches die technischen Daten des Fahrzeuges für Ihren neuen Fahrzeugbrief bestätigt. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Dekra.

Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig besitzen. Neben dem SEPA-Lastschriftmandat, dem Dekra-Gutachten und den oben genannten Dokumenten bringen Sie deshalb bitte mit:

  • Ihre Eidesstattliche Erklärung, dass das Fahrzeug Ihr Eigentum ist und Sie den Fahrzeugbrief  verloren haben

Oder 

  • die Eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass er Eigentümer des Fahrzeuges war und den Fahrzeugbrief verloren hat sowie den Kaufvertrag oder die Schenkungsurkunde

Oder

  • Erbschein oder Testament und Ihre eidesstattliche Erklärung, dass das Fahrzeug im Eigentum des Verstorbenen war und die Zulassungsbescheinigung nicht im Nachlass zu finden war 

Oder 

  • alte Versicherungsunterlagen, Steuerbescheid

Ihnen fehlen andere Unterlagen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.
 

 

Informationen zu KFZ-Versicherung und Zulassung ukrainischer Fahrzeuge

Es ist Pflicht, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt ab dem 1. Juni 2022 auch Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung ein. 

Die Besitzerin oder der Besitzer eines in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuges, der als anerkannter Flüchtling gilt und im Besitz von Zulassungspapieren ist, die zum internationalen Verkehr berechtigen, kann einen Antrag auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind insbesondere:

  • eine bestehende Versicherung für das Fahrzeug (Grüne Karte oder Grenzversicherung)
  • die Bescheinigung über eine positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung des Kfz und
  • die Erklärung, dass für das Fahrzeug kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird.

Mehr zur Haftpflichtversicherung und zur Zulassung

Ausführliche Informationen - auch in ukrainischer Sprache - finden Sie auf diesen Seiten: