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Genehmigung von Änderungen der Bestattungsfrist

gehört zu: Amtsärztlicher Dienst

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In Deutschland müssen Bestattungen innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Mitunter ist eine schnellere Bestattung notwendig. Das kann zum Beispiel aus hygienischen Gründen der Fall sein. Auch eine Verlängerung der Frist ist in manchen Fällen möglich. In diesen Fällen entscheidet das Gesundheitsamt, ob die Bestattung vor oder nach Ablauf der üblichen Frist erfolgen darf.

Für eine Genehmigung zur Änderung der Bestattungsfrist müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • die Kopie des vertraulichen Teiles der Todesbescheinigung
  • bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart die staatsanwaltschaftliche Freigabeverfügung

Für die Genehmigung zur Änderung der Bestattungsfrist erhebt das Gesundheitsamt eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro.

Die Bestattungsfristen sind im Sächsischen Bestattungsgesetz, §  19 geregelt. Der Absatz 3 dieses Paragraphen ist die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zur Verlängerung oder Verkürzung der Bestattungsfrist.

Auf der Webseite der Sächsischen Staatskanzlei finden Sie diese Rechtsnorm: