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Mortalitätsstatistik

Kontakt & Öffnungszeiten

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Landratsamt Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
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Schlossplatz 2
02977 Hoyerswerda
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartnerin

Sonja-Michaela Behling
 03591 5251-53109

Ansprechpartnerin

Constanze Donath
 03591 5251-53119

Mortalität heißt Sterblichkeit. Der Begriff kommt aus der Demografie. Die Mortalitätsrate (oder Sterberate) bezeichnet die Anzahl der Todesfälle bezogen auf die Gesamtanzahl der Menschen in einem bestimmten Zeitraum.

Im Gesundheitsamt werden

  • Todesbescheinigungen der im Landkreis Bautzen Verstorbenen bearbeitet und archiviert
  • Auskünfte über Todesbescheinigungen an Institutionen wie Ämter, Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Forschungseinrichtungen sowie an Angehörige gegeben

Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, Kenntnis von den Todesumständen einer verstorbenen Person zu bekommen, kann Auskunft über die Todesbescheinigung beantragen. 

Angehörige müssen dafür

  • den Personalausweis und
  • die Sterbeurkunde

vorlegen.

Institutionen müssen die Anfragen formlos schriftlich an das Landratsamt Bautzen, Gesundheitsamt richten, Versicherungen müssen die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Schweigepflichtentbindung vorlegen

Nutzen Sie für Ihre Anfragen die Kontakte auf dieser Seite.

Für Angehörige kostet die Auskunft 10 Euro. Für Institutionen ist die Auskunft kostenfrei.

Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Mortalitätsstatistik ist der § 14, Absatz 4 bis Absatz 6 des Sächsischen Bestattungsgesetzes. Rechtsgrundlage für die Archivierung der Todesbescheinigungen und für die Auskunft darüber ist der Absatz 7 dieses Paragraphen.

Auf der Seite der Sächsichen Staatsklanzlei finden Sie das Sächsische Bestattungsgesetz und den Wortlaut des Paragraphen 14:

Ausführliche Informationen zur Sterblichkeit in Sachsen finden Sie auf der Seite des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen: