gehört zu: Amtsärztlicher Dienst
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Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, Kenntnis von den Todesumständen einer verstorbenen Person zu bekommen, kann Auskunft über die Todesbescheinigung beantragen.
Angehörige müssen dafür
- den Personalausweis und
- die Sterbeurkunde
vorlegen.
Institutionen müssen die Anfragen formlos schriftlich an das Landratsamt Bautzen, Gesundheitsamt richten, Versicherungen müssen die vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Schweigepflichtentbindung vorlegen
Nutzen Sie für Ihre Anfragen die Kontakte auf dieser Seite.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Mortalitätsstatistik ist der § 14, Absatz 4 bis Absatz 6 des Sächsischen Bestattungsgesetzes. Rechtsgrundlage für die Archivierung der Todesbescheinigungen und für die Auskunft darüber ist der Absatz 7 dieses Paragraphen.
Auf der Seite der Sächsichen Staatsklanzlei finden Sie das Sächsische Bestattungsgesetz und den Wortlaut des Paragraphen 14: