Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartnerin
Sonja-Michaela Behling
03591 5251-53109
Ansprechpartnerin
Adelheid Köder
03591 5251-53120
In Deutschland darf die Totenruhe nicht gestört werden. In wenigen Ausnahmefällen kann jedoch eine Umbettung oder Exhumierung einer Leiche notwendig sein. Dafür muss das Gesundheitsamt eine Genehmigung erteilen.
Für die Genehmigung zur Exhumierung einer Leiche ist ein schriftlicher Nachweis der neuen Grabstelle vorzulegen.