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Genehmigung zur Exhumierung einer Leiche

gehört zu: Amtsärztlicher Dienst

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In Deutschland darf die Totenruhe nicht gestört werden. In wenigen Ausnahmefällen kann jedoch eine Umbettung oder Exhumierung einer Leiche notwendig sein. Dafür muss das Gesundheitsamt eine Genehmigung erteilen.

Für die Genehmigung zur Exhumierung einer Leiche ist ein schriftlicher Nachweis der neuen Grabstelle vorzulegen.

Die Rechtsgrundlage für Genehmigungen zum Exhumieren (Ausgraben, Umbetten) von Leichen ist der § 22, Absatz 2 des Sächsischen Bestattungsgesetzes. Auf der Webseite der Sächsischen Staatskanzlei finden Sie die Rechtsgrundlage: